37-jährige Frau wird von ihrer Vergangenheit eingeholt: Festnahme bei Ausreise
Mehr als drei Jahre später wurde eine 37-jährige Serbin von ihrer Vergangenheit eingeholt: Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen die Frau gestern (29.4.) Morgen (29. April) im Dortmunder Flughafen fest.
Im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Nis (Serbien) wurde die Frau, die in Begleitung ihrer beiden minderjährigen Kinder (zehn Monate und neun Jahre) war, grenzpolizeilich überprüft.
Dabei stellte sich heraus, dass gleich zwei Haftbefehle gegen die 37-Jährige vorlagen. Bereits im Oktober 2015 wurde sie per Strafbefehl vom Amtsgericht in Coesfeld, wegen Diebstahls, zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Nur einen Monat später, im November 2015, wurde die Frau erneut verurteilt. Mittels Strafbefehl wurde die 37-Jährige wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 660 Euro verurteilt.
Die beiden Geldstrafen hatte sie nie bei der Gerichtskasse eingezahlt. Weil sie dies auch gestern nicht konnte, sollte sie zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 162 Tagen in eine JVA eingeliefert werden. Da jedoch ihr Lebensgefährte, ein 51-jähriger Mann aus Borken, die geforderte Geldstrafe zahlte, blieb ihr so die Haftstrafe erspart.
Zwei Haftbefehle: 33-jähriger Bulgare festgenommen
Auch heute (30. April) nahm die Bundespolizei einen bulgarischen Staatsangehörigen im Dortmunder Flughafen fest, der mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Der 33-Jährige wollte eigentlich am heutigen Morgen über nach Sofia ausreisen.
Bei seiner grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle stellte sich allerdings heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Augsburg mit zwei Haftbefehlen wegen Urkundenfälschung gesucht wurde. Er hatte seine Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro bislang nicht beglichen und wurde deshalb zur Festnahme ausgeschrieben.
Da er den geforderten Geldbetrag auch heute nicht vorweisen konnte, wurde er von Bundespolizisten festgenommen und in die JVA eingeliefert. Der 33-Jährige hat nun ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 110 Tagen zu verbüßen.
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