34-Jährige drängelt auf Autobahn: Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis
Wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs hatte sich eine 34-jährige Düsseldorferin heute (4. August) vor dem Amtsgericht in Unna zu verantworten.
Die Anklage warf ihr vor, am 19. September vorigen Jahres auf der Autobahn 1 gegen 14.40 Uhr aus Richtung Köln kommend einen vor ihr fahrenden Autofahrer durch viel zu dichtes Auffahren und Einsatz der Lichthupe bedrängt zu haben. In Höhe Holzwickede kurz vor dem Unnaer Kreuz soll die 34-Jährige schließlich mit ihrem Audi A1 den vor ihr fahrenden Pkw rechts überholt und dabei fast mit einem Pkw kollidiert sein, der sich vor diesem vom linken Fahrstreifen auf den rechten einordnen wollte. Durch dieses Fahrmanöver wäre es fast zu einem schweren Unfall mit unabsehbaren Folgen gekommen.
Auf der Anklagebank gab sich die 34-Jährige, der bereits für vier Monate die Fahrerlaubnis entzogen wurde, heute schweigsam und sagte kein einziges Wort. Im Zeugenstand sagten der Fahrer und Beifahrer, die rechts überholt wurden, aus. Beide hatten noch am Tattag Anzeige erstattet. Wie der 65-Jährige Fahrer heute erklärte, habe an jenem Tag im September auf der A 1 viel Verkehr geherrscht. Alle Fahrspuren seien ziemlich besetzt gewesen. Man sei Kolonne gefahren in einem „normalen Verkehrsfluss“. Ein Überholen sei kaum möglich gewesen.
Die Fahrerin des Audi hinter ihm, so der Zeuge, habe schon über mehrere Kilometer gedrängelt und versucht, ihn rechts zu überholen. Richtig heikel sei es dann aber geworden, als sie ihn kurz vor dem Unnaer Kreuz abrupt rechts überholte und dabei fast mit einem Pkw, der vor ihm nach rechts in die mittlere Fahrspur wechseln wollte, zusammengestoßen wäre.
Sein 62 Jahre alter Beifahrer bestätigte diese Aussage im Kern. Allerdings gab es einige Unstimmigkeiten zwischen beiden Aussagen, was die Farbe des Audi angeht oder die gefahrene Geschwindigkeit. Auch konnten beiden Zeugen die Düsseldorferin nicht direkt als Fahrerin identifizieren. Sie hatten lediglich eine junge Dame mit kurzen dunklen Haaren gesehen.
Anklage und Verteidigung plädierten auf Freispruch
Die Staatsanwältin sah es darum nicht als erwiesen an, dass die Angeklagte, die Halterin des Audi ist, auch tatsächlich gefahren sei und plädierte auf Freispruch. Dem schloss sich auch der Verteidiger der Angeklagten an.
Richter Christian Johann sah das allerdings anders. Er verurteilte die Angeklagte wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen a‘ 60 Euro und entzog ihr die Fahrerlaubnis für weitere drei Monate: Wobei der Angeklagten nach Anzeigeerstattung bereits seit vier Monaten die Fahrerlaubnis entzogen ist. Richter Johann begründete sein nach den vorangegangenen Plädoyers doch etwas überraschendes Urteil damit, dass er im Gegensatz zu den beiden anderen Juristen zur Überzeugung gelangt sei, dass die Angeklagte sehr wohl das auf sie zugelassene Auto gefahren habe. Die 34-Jährige sei in Eile gewesen, habe mehrfach vergeblich versucht, rechts zu überholen und schließlich eine sich bietende Möglichkeit genutzt. Schon dieses Überholen auf der rechten Seite sei verboten und eine erhebliche Verkehrsgefährdung gewesen, die sehr schlimme Folgen hätte haben können.
„Dieser Sachverhalt steht für mich nach den Aussagen hier fest“, so Richter Johann. Die Unstimmigkeiten in den beiden Zeugenaussagen seien nach fast einem Jahr erklärlich. Mit ihren ersten Aussagen bei Anzeigeerstattung konfrontiert, hätten sich die Zeugen jedoch wieder erinnern können. Vor allem die Aussage des 65-jährigen Fahrers und Zeugen sei „lebensnah, detailreich und ohne Belastungstendenz“ gewesen. Darum habe er keinen berechtigten Zweifel, dass die Angeklagte auch den auf sie zugelassenen Audi am fraglichen Tag gefahren habe.
Gefährdung Straßenverkehr, Gericht