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27-jährige Holzwickederin wegen versuchten zehnfachen Mordes angeklagt

Der Prozess wegen versuchten zehnfachen Mordes gegen die 27-jährige Angeklagte aus Holzwickede, hier mit ihrem Anwalt, wurde heute vor dem Landgericht eröffnet. (Foto: P. Gräber - Emscherblog.de)
Der Prozess wegen versuchten zehnfachen Mordes gegen die 27-jährige Angeklagte aus Holzwickede, hier mit ihrem Anwalt, wurde heute vor dem Landgericht eröffnet. (Foto: P. Gräber – Emscherblog.de)

Das nächtliche Drama am 18. Mai des Jahres, in dessen Verlauf eine junge Mutter in ihrer Wohnung in Holzwickede ein Feuer legte und ihre beiden kleinen Kinder im Kinderzimmer zurückließ, erschütterte die Gemeinde. Heute (19. November) fand das Drama seine juristische Fortsetzung vor dem Landgericht Dortmund: Dort muss sich die 27-jährige Deborah W. wegen versuchten Mordes in insgesamt zehn Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung verantworten.

Die Anklage wirft der noch immer in Untersuchungshaft befindlichen Holzwickederin vor, sich am Tatabend mit ihren beiden kleinen Kindern in ihrer Wohnung in der dritten Etage des Mehrfamilienhauses Frankfurter Weg 6 aufgehalten zu haben. Hier soll sie dann, während ihre Kinder im Kinderzimmer schliefen, mit einem Streichholz einen Wäscheberg im Wohnzimmer angezündet und anschließend die Wohnung verlassen haben, ohne ihre beiden zwei und fünf Jahre alten Kinder mitzunehmen. Das Feuer soll sich dann, wie von der Angeklagten vorgesehen, ausgebreitet und die Wohnung verqualmt haben.

Ein Nachbar, der auf derselben Etage wohnte und aufmerksam geworden war, soll versucht haben, die Kinder aus der Wohnung zu retten, was aufgrund der Hitze und Rauchentwicklung scheiterte. Bei seinen Rettungsversuchen soll sich der Nachbar selbst eine Rauchgasvergiftung zugezogen haben. Auch die beiden Kinder, die letztlich durch zwei Feuerwehrmänner gerettet werden konnten, zogen sich Rauchvergiftungen zu. Bei dem älteren der beiden Kinder bestand akute Lebendgefahr.

Zum Zeitpunkt der Brandlegung befanden sich, so die Anklageschrift, acht weitere arg- und wehrlose Mitbewohner in anderen Wohnungen des Mehrfamilienhauses. Auch diese Personen konnten sich entweder selbst retten oder gerettet werden.  Die Anklage geht davon aus, dass die Angeklagte die Tötung ihrer beiden Kinder und dieser acht Nachbarn sowie die weiteren Schäden an der Bausubstanz bei der Brandlegung billigend in Kauf genommen hat.

Angeklagte aus U-Haft vorgeführt

Das Medieninteresse am ersten Verhandlungstag heute war groß. Nach der Verlesung der Anklage äußerte sich die Angeklagte selbst zur Tat, anschließend standen eine Reihe weiterer Zeugenvernehmungen an.

Wer eine emotionslose Rabenmutter auf der Anklagebank erwartet hatte, sah sich getäuscht: Die 27-Jährige, die aus JVA Gelsenkirchen mit Handschellen vorgeführt wurde, machte eher Eindruck einer verzweifelten, von Selbstzweifel gequälten jungen Frau, die noch immer nicht richtig fassen kann, was sie angerichtet hat. Auch das Bild der Mutter, die ihre eigenen Kinder verbrennen wollte, scheint nicht stimmig. Wie der erste Verhandlungstag heute zeigte, ist die Angeklagte wohl nicht davon ausgegangen, dass ihre Kinder verletzt werden könnten. Als sie dann merkte, dass sie das von ihr gelegte Feuer nicht mehr löschen kann, hat sie immerhin draußen vor der Wohnung um Hilfe für ihre Kinder gerufen.

Unproblematisch, so ihre Mutter, war Deborah W. schon als Kind nicht – bis hin zu einem Selbstmordversuch. Auch die Beziehung zu ihrem Lebensgefährten, mit dem sie in der gemeinsamen Wohnung am Frankfurter Weg lebte und aus der die beiden Kinder hervorgegangen sind, war nach eigener Aussage und der aller Zeugen äußerst problematisch und konfliktreich: Immer wieder habe es Streit gegeben, wurden auch beide Seiten handgreiflich, musste die Polizei kommen, wenn wieder einmal ein Streit eskalierte oder versuchte der eine oder andere Partner aus der Beziehung auszubrechen. Immer war dabei viel Alkohol im Spiel.

Dauernde Streitigkeiten

Meist gingen die beiden, die seit sieben Jahre eine Beziehung haben, getrennt voneinander aus. Gemeinsam unternehmen konnte das Paar nur selten etwas, wie beide heute erklärten: Ihre Eltern seien wenig hilfsbereit gewesen, wenn es darum ging, ihnen die Kinder mal abzunehmen, wenn sie mal ausgehen wollten oder überfordert waren. So musste immer einer von beiden auf die Kinder aufpassen. Meist war das Deborah W., die sich zunehmend in Alkohol flüchtete.   

Die Mutter von Deborah W. beschrieb ihre Tochter so: „Sie ist eigentlich ein lieber, herzensguter Mensch.“ Ihre Tochter habe ein „sehr gutes Herz, was leider auch viele ausgenutzt haben, auch ihr Lebensgefährte“. Auf Nachfrage von Richter Peter Windgätter beschrieb die Mutter die Beziehung ihrer Tochter zu ihrem Lebensgefährten so: „Es war schon immer eher Abhängigkeit. Sie hat ihn angehimmelt, er war fast heilig für sie. Soweit ich es mitbekommen habe, gab es viel Stress. Die ganze Last der Kindererziehung lag wohl mehr auf ihrer Seite.“  

Sie ist eigentlich ein lieber, herzensguter Mensch.“

Mutter der Angeklagten

Ihre Tochter habe den Alkohol als Flucht genutzt. „Nüchtern hätte sie sich niemals getraut, ihm die Meinung zu sagen. Das passierte immer nur, wenn sie getrunken hatte. Dann kam es zu Provokationen und auch Handgreiflichkeiten.“

Was ihre Tat, auch für jene, die sie näher kannten, noch unbegreiflicher macht: Bis November vorigen Jahres war die 27-Jährige in einer Tagesklinik zum Entzug. „Das hat ganz gut geklappt“, wie W. selbst sagt. „Während dieser Zeit habe ich auch keinen Alkohol getrunken.“  Auch ihr Lebensgefährte bestätigte ihre positive Entwicklung in dieser Zeit: Nach der Klinik sei Deborah W. „eine liebevollere Mutter“ gewesen, habe sich „mehr Zeit für die Kinder“ genommen. Es habe auch „weniger Ärger in der Beziehung“ gegeben.  

Endes vorigen Jahres brach W. die Therapie ab – und sie wurde „auch schnell wieder rückfällig“, wie sie sagt.  Auf Nachfrage gab sie ihren täglichen Konsum mit fünf bis sechs Bier, dazu vorzugsweise Jägermeister an.

Starker Alkoholkonsum

Die eigentliche Tat räumt sie in vollem Umfang ein: Am Abend vor dem Tattag habe ihr älterer Sohn bei ihrer Mutter geschlafen. Ihr Lebensgefährte habe mit Freunden ein BVB-Spiel in der Kneipe ansehen wollen. Sie selbst war ab etwa 14 Uhr mit ihrer Mutter, weiteren Familienangehörigen und Freunden im Café Creme in Dortmund-Westerfilde. Mit ihrem Lebensgefährten war verabredet, dass sie sich um 19 Uhr mit ihm in Hörde trifft, um dann gemeinsam mit dem Zug nach Holzwickede zu fahren. Während sich ihre Mutter um die Kinder kümmerte, zechte die Angeklagte im Café Creme reichlich: Nach eigenen Angaben mindestens sieben bis acht Pils und 20 Fläschchen Kräuterlikör, bevor sie sich abends mit ihren Kindern nach Hörde aufmachte.

Er wollte nicht nach Hause kommen und wir haben sofort wieder gestritten.“

Die Angeklagte

Zuvor schrieb sie ihrem Freund, dass sie es bis 19 Uhr nicht mehr schaffe und einen Zug später kommen würde. Am Hauptbahnhof habe sie dann festgestellt, dass sie eine Stunde Aufenthalt haben würde und sei deshalb mit einem Taxi direkt nach Holzwickede gefahren. Weil sie für das Taxi nicht mehr genug Geld hatte, gab sie dem Taxifahrer als Pfand das Tablet ihres Sohnes, das dieser zu Weihnachten bekommen hatte. „Ich war schon ziemlich angetrunken. Vor der Tür saß ein Nachbar, der mir eine Flasche Bier angeboten hat“, berichtete die Angeklagte. „Aber ich wollte meine Kinder ins Bett bringen und habe auch meine Tasche vor der Tür stehen lassen.“  

Danach habe sie wieder ihren Lebensgefährten angerufen. „Er wollte nicht nach Hause kommen und wir haben sofort wieder gestritten.“  Immer wieder habe sie versucht, ihn zu erreichen. Doch er habe ihre Anrufe blockiert. Er sei sauer auf die Angeklagte gewesen, weil sie zum verabredeten Zeitpunkt nicht gekommen war, erklärte ihr Lebensgefährte dazu heute. Außerdem habe er sofort gemerkt, wie streitbar sie wieder gewesen sei. „Sie hat mich sofort beleidigt.“

Weil er ihre Anrufe blockierte, rief W. ihre eigene Mutter und auch die ihres Lebensgefährten an und bat diese, Kontakt zu ihm aufzunehmen und ihn aufzufordern, nach Hause zu kommen. Beide Mütter waren die ständigen Anrufe von W., wenn sie betrunken war, gewohnt und versuchten, die Angeklagte zu beruhigen. Eine besondere Dramatik erkannten sie zunächst noch nicht.

Chat-Partner Augenzeuge der Tat

Etwa ab 23.30 Uhr nahm die Angeklagte schließlich auch per Facebook und Videochat mehrfach Kontakt zu einem Cousin ihres Lebensgefährten auf, bei dem sie ihn vermutete.  „Ich habe gleich gemerkt im Chat, dass es Ärger gibt“, sagte der Cousin heute aus.  Die Situation eskalierte dann dramatisch, als er ihr erklärte, dass sein Cousin, der sich zu diesem Zeitpunkt in Bochum befand und mit dem er zwischenzeitlich öfters telefoniert hatte, nicht zu W. nach Hause kommen würde. Via Videochat drohte W. damit, einen Haufen T-Shirts ihres Lebensgefährten im Wohnzimmer anzustecken und hielt auch ein Streichholz daran. So habe ihren Lebensgefährten, von dem sie annahm, dass er sich bei seinem Cousin aufhielt, provozieren wollen, nach Hause zu kommen, wie sie aussagte. „Dann hat sie aufgelegt und ich wusste zunächst nicht, ob sie das Feuer wieder ausgemacht hatte“, so der Cousin. „Aber dann rief sie wieder an und ich sah, wie der Haufen Wäsche vor sich hin qualmte.“  

Weitere Kommentare habe es von W., die in der Wohnung herum gerannt sei, nicht gegeben. Plötzlich habe er sie schreien hören: „Scheiße, Scheiße, ruf‘ die Feuerwehr!“ Auf Nachfrage des Richters bestätigte der Cousin, dass W. auch versucht habe, das Feuer zu löschen: Mit einem Oberteil habe sie auf Flammen eingeschlagen. Der Cousin fertigte geistesgegenwärtig Screenshots von den Geschehnissen an und rief die Feuerwehr. Seine Bilder lagen heute auch zur Beweisaufnahme in der Verhandlung vor.  

Deborah W. erklärte dazu, dass sie auch einen Eimer Wasser geholt und auf das Feuer gekippt habe. „Das hat aber nicht funktioniert, weil das Sofa inzwischen angefangen hatte, zu brennen.“ Daraufhin sei sie dann nach draußen ins Treppenhaus gelaufen. „Warum haben Sie dabei nicht ihre Kinder auf den Arm und mit nach draußen genommen?“, wollte Richter Peter Windgätter wissen. „Ich dachte nicht, dass es für sie gefährlich sein könnte, weil sie doch in geschlossenen Räumen und einige Türen dazwischen waren.“ Tatsächlich lagen zwischen dem Brandherd und Kinderzimmer ein Flur und zwei geschlossene Türen, wie eine Nachfrage ergab.

59-jähriger Nachbar versucht Kinder zu retten

In der Wohnung war schon alles schwarz und voller Rauch. Ein Inferno. Ich konnte nicht mehr atmen.“

der 59-jährige Nachbar

Draußen im Treppenhaus traf die Angeklagte dann auf einen 59-jährigen Nachbarn, der inzwischen durch den Lärm und Hilferufe aufmerksam geworden war. Noch immer sichtlich mitgenommen schilderte dieser Familienvater, wie er die Kinder rufen hörte und vergeblich versuchte, zu ihnen vorzudringen. „In der Wohnung war schon alles schwarz und voller Rauch. Ein Inferno. Ich konnte nicht mehr atmen.“ Er sei dann noch einmal in die Wohnung gegangen, weil er zu den Kindern wollte, berichtete der Nachbar mit den Tränen kämpfend. Schließlich habe er einen Feuerlöscher geholt und es ein drittes Mal versucht. Vergeblich. Neben einer Rauchvergiftung und verbrannten Haaren erlitt der 59-Jährige einen Hörsturz.  Erst zwei Feuerwehrleuten gelang es schließlich die Kinder aus der Wohnung zu retten.

Auch seine Frau und Tochter sagten als Zeuginnen aus, wie sie Deborah W. im Nachthemd im Treppenhaus antrafen. „Meine Kinder sind noch da drin“, hätte sie gerufen und sich sogar entschuldigt. „Mir ist ein Streichholz heruntergefallen.“  Drei weitere Mitbewohner schilderten heute ebenfalls, wie sie sich aus ihren Wohnungen und dem Haus retten konnten bzw. gerettet wurden.

Drei weitere Bewohner waren heute noch als Zeugen geladen. Ein Zeuge ließ sich per Attest entschuldigen, die beiden anderen blieben unentschuldigt fern. Gegen sie beantragte der Staatsanwalt ein Ordnungsgeld von jeweils 150 Euro, ersatzweise drei Tage Haft. Ihre Vorführung als Zeugen behielt sich das Gericht vor. Möglicherweise werden sie auch nicht mehr benötigt.

Die Verhandlung wird fortgesetzt. Drei weitere Termine sind dafür im Dezember noch vorgesehen.

Brandstiftung, versuchter Mord


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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