25-jähriger Asylbewerber wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt
Wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes stand heute der 25-jährige afghanische Asylbewerber M. vor dem Amtsgericht in Unna.
Laut Anklage soll M. am 6. September vorigen Jahres im Treppenhaus der Flüchtlingsunterkunft an der Massener Straße die unter 14 Jahre alte Tochter einer dort wohnenden Flüchtlingsfamilie von hinten umarmt und an ihre Brüste gegriffen haben. Erst nach mehrmaliger Aufforderungen des sich sträubenden Mädchens soll er von ihr abgelassen haben.
Der junge Afghane und auch die Familie des Mädchens kennen sich gut. Beide Parteien waren in einem der Gebäude an der Massener Straße untergebracht. Bis zu dem Vorfall, so sagte der Angeklagte aus, habe er zur Familie auch ein gutes Verhältnis gehabt. Es habe vorher nie Probleme gegeben. Er kenne das Mädchen, insbesondere auch ihren Bruder sehr gut. Er habe sie und auch ihre Familie öfters besucht, sogar gemeinsam mit ihnen gegessen.
Vorwurf: Mädchen in Unterkunft begrapscht
Am besagten Tag habe er das Mädchen zusammen mit einem weiteren Mädchen im Hausflur angetroffen. Er sei deshalb auf sie zugegangen und habe sie in die Wange gekniffen. Das sei freundlich und als Spaß gemeint gewesen und in seinem Heimatland so üblich. Unsittlich berührt habe er das Kind nicht, beteuert M..
Warum die Familie Anzeige gegen ihn erstattete, könne er sich nicht erklären, so der Angeklagte. Er habe auch versucht, nach der Anzeige mit der Familie zu reden. Doch die habe das abgeblockt. Beim Sozialamt der Gemeinde habe er darum gebeten, in eine andere Unterkunft verlegt zu werden, was inzwischen auch geschehen ist.
Beim Sozialamt der Gemeinde will der Angeklagte erfahren haben, dass die Familie schon einmal einen Mitbewohner zu Unrecht beschuldigt habe, ihr Mädchen belästigt zu haben. Angeblich wolle die Familie so erreichen, aus der Unterkunft an der Massener Straße verlegt zu werden.
Im Verlauf der Verhandlung stellte sich allerdings heute heraus, dass dieser Mitbewohner, der angeblich zu Unrecht beschuldigt wurde, wohl nicht mehr aufzutreiben ist.
Alle Beteiligten kannten sich gut
Die geschädigte Tochter der Familie sagt heute unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Anschließend trat auch ihre Mutter (36 J.) in den Zeugenstand. Die Mutter bestätigte, dass es keine Probleme mit dem Angeklagten gegeben habe, solange er auf derselben Etage gegenüber wohnte. Die habe es erst gegeben, als er eine Etage höher umgezogen sei. Zuvor hätten ihre Kinder regelmäßige Kontakt zum Angeklagten gehabt, auch Obst und Süßigkeiten getauscht. Kontakt habe der Angeklagte überwiegend zu ihrem Sohn gehabt, weniger zur Tochter, die nie allein mit M. geblieben sei.
Irgendwann will die die Mutter mitbekommen haben, wie ein deutsches Mädchen nach einem Kontakt mit dem Angeklagten plötzlich sehr verändert und traurig reagiert habe. Das sei ihr merkwürdig vorgekommen. Auch die Mutter fühlte sich schon durch den Angeklagten in eindeutiger Weise „provoziert“ und habe deshalb den Kontakt ihrer Familie zu M. unterbunden.
Am Tattag sei ihre Tochter, wie vorher vereinbart, auf dem Weg zu einer Nachbarin gewesen, da die Mutter erst etwas später von einem Termin nach Hause kommen konnte. Als die Mutter dann nach Hause kam, vertraute sich die Tochter ihr an. Nach Rücksprache mit einer Nachbarin, die sie um Rat fragte, erstatte die Mutter schließlich Anzeige bei der Polizei. Noch immer sei ihr Kind traumatisiert, bestätigte die Mutter heute im Zeugenstand. Seit dem Vorfall braucht ihre Tochter immer eine Begleitung im Treppenhaus, weil sie allein Angst hat, die Treppe hinunter zu gehen.
Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen
Auf Nachfrage von Richterin Vielhaber-Karthaus, bestätigte die Mutter außerdem, dass die Familie tatsächlich auch schon einmal Probleme mit einem anderen Mitbewohner hatte. Allerdings sei es dabei nur um Lärmbelästigung gegangen. Auch habe dieser Mitbewohner einmal die Duschtür geöffnet, als ein Familienmitglied dort duschte. Dabei habe es sich jedoch um ein Versehen gehandelt, ist die Mutter überzeugt. Denn das sei auch schon anderen Bewohnern passiert und ein allgemeines Problem in der Unterkunft.
Zu einem Urteil gelangte das Gericht heute noch nicht. Bevor die Beweisaufnahme abgeschlossen werden kann, sollen noch einige Zeugen gehört werden: die Mitarbeiterin des Sozialamtes der Gemeinde, die Nachbarin, eventuell das deutsche Mädchen und ihre Mutter. Deshalb wurde die Verhandlung vertagt. Neuer Verhandlungstermin ist der 3. Mai.