24-jähriger Junkie stiehlt Pullover und Wodka: zehn Monate Haft
Wegen besonders schweren Diebstahls in Unna und Holzwickede fand sich heute der 24-jährige M. aus Dortmund vor den Schranken des Unnaer Amtsgerichtes wieder.
M. hatte am 19. August vorigen Jahres gegen 10.35 Uhr auf dem Rathausplatz in Unna drei Pullover im Wert von 407,95 Euro entwendet. Gut eine Woche später, am 29. August, hatte er im Rewe-Markt an der Hauptstraße in Holzwickede vier Flaschen Wodka im Gesamtwert von 57,96 Euro gestohlen und schließlich am 13. Oktober nachmittags bei Norma in Holzwickede noch einmal eine Flasche Wodka im Wert von 4,99 Euro unbezahlt mitgehen lassen.
Das alles räumte M. heute auf der Anklagebank offen ein. „Stimmt“, so seine knappe Antwort auf die Frage von Richter Jörg Granseuer, ob er die Diebstähle begangen habe.
Die Pullover und die vier Flaschen Wodka habe er gegen Bares eintauschen wollen. Er habe das Geld gebraucht, weil er heroinabhängig sei. Die bei Norma gestohlene Flasche Hochprozentiges habe er sich dagegen selbst zu Gemüte führen wollen.
Die Anklage geht davon aus, dass M., der lediger Vater eines dreijährigen Kindes ist, über sich seinen Lebensunterhalt allein über Diebstähle finanziert – ohne andere Einnahmequellen zu haben.
Tat unter laufender Bewährungsstrafe
Auf Nachfrage des Richters erklärte der ledige Vater von einem drei Jahre alten Kind, dass er seit 2013 abhängig sein und zur Tatzeit täglich 0,4 Gramm Heroin benötigte. Vor 2013 habe keine Drogen genommen und auch nie andere als Heroin konsumiert.
Während der Diebstähle n Unna und Holzwickede stand der 24-jährige Angeklagte, der insgesamt sechs, teils einschlägige Vorstrafen auf dem Kerbholz hat, bereits unter laufender Bewährung.
Während das Verfahren wegen der einen Flasche Wodka zum Eigenkonsum eingestellt wurde, forderte die Anklagevertreterin für die beiden anderen Diebstähle eine Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung. Die Verteidigung von M. plädierte auf eine geringere Haftstrafe.
Richter Jörg Granseuer verurteilte M. schließlich zu einer Haftstrafe von zehn Monaten. Allerdings hat M. die Chance bekommen, diese Haftstrafe um zwei Drittel zu verkürzen, wenn er erfolgreich an einer Drogentherapie teilnimmt.