Ein Elternteil als Schlüsselperson reicht: Land weitet Kinderbetreuung aus
Sie arbeiten im medizinischen Bereich, organisieren die Versorgung oder halten das ÖPNV-Angebot aufrecht. In der Coronakrise stellen sogenannte Schlüsselpersonen die kritische Infrastruktur sicher. Sind sie auch Eltern, sollen sie ihre Kinder währenddessen gut betreut wissen. Deshalb haben Erziehungsberechtigte ab sofort auch dann Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder, wenn nur ein Elternteil eine vom Arbeitgeber bescheinigte Schlüsselfunktion hat. Die vom Land am Freitag getroffenen Regelungen gelten ab sofort bis einschließlich 19. April für alle Wochentage, also bei Bedarf auch samstags und sonntags (Ausnahme Karfreitag bis Ostermontag).