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200 Euro Geldstrafe für Faustschlag ins Gesicht eines Stalkers

Wegen Körperverletzung hatte sich heute ein 21jähriger arbeitsloser Holzwickeder vor dem Amtsgericht Unna zu verantworten.

Der Angeklagte soll am 23. März gegen 17.20 Uhr einem ihm bekannten anderen Holzwickeder mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dem Geschädigten sollen dabei mehrere Zähne abgebrochen sein. Auf Nachfrage von Richter Christian Johann räumte der Angeklagte den Faustschlag ein. Als Motiv gab der 21-Jährige an: Seine Schwester sei durch den Geschädigten in den vier bis fünf Monaten zuvor belästigt worden. Der Geschädigte habe der Schwester ständig Nachrichten geschickt und sie auch persönlich belästigt. Daraufhin will der Angeklagte dem Geschädigten ebenfalls eine Nachricht per Whatsapp geschickt und ihn aufgefordert haben, seiner Schwester nicht weiter nachzustellen.

Am Tattag war der Angeklagte mit seiner Schwester und zwei weiteren Schwestern unterwegs gewesen, als er den Geschädigten mit seinem Hund auf der Bahnhofstraße getroffen habe. Der „große Bruder“ fühlte sich daraufhin durch die Blicke des Geschädigten provoziert.  Als er auf den Geschädigten zuging, um ihn zur Rede zu stellen, soll dieser ausgeholt haben, um ihn zu schlagen, sagte der Angeklagte aus. Als Reaktion darauf habe er selbst zugeschlagen und den Geschädigten im Gesicht getroffen.

Die Schwestern des Angeklagten bestätigten im Wesentlichen die Aussage ihres angeklagten Bruders. Weitere Zeugen gab es nicht.

Der Geschädigte schilderte den Sachverhalt allerdings etwas anders: Er will überhaupt keine Anstalten gemacht haben, den Angeklagten zu schlagen. Vielmehr sei er unvermittelt von dem 21-Jährigen angegriffen und geschlagen worden. Es habe auch keinen Grund für den Angriff gegeben, denn die Schwester des Angeklagten habe er auch nicht belästigt, so der Geschädigte im Zeugenstand.

Ärztliches Attest konnte der Geschädigte nicht vorlegen

Über die ausgeschlagenen Zähne konnte er allerdings kein ärztliches Attest vorlegen. Das will der Geschädigte nach seinem Besuch bei einem Zahnarzt in Unna bei der Polizei abgegeben haben, als er Anzeige erstattete. Doch lag das ärztliche Attest heute weder bei Gericht vor, noch konnte sich der Geschädigte daran erinnern, bei welchem Zahnarzt er in Unna gewesen war.

Auf Befragen durch den Richter sagte die Schwester des Angeklagten heute ziemlich detailliert aus, wie sie von dem Geschädigten monatelang gestalkt worden ist. Daraufhin räumte der Geschädigte schließlich ein, dass er die junge Dame „schon ganz nett“ findet und ihr auch Nachrichten geschickt hat.

Für Richter Christian Johann bestand deshalb kein Zweifel daran, dass der Geschädigte die Schwester des Angeklagten tatsächlich über Monate hinweg belästigt und gestalkt hat.

Wohl auch deshalb fiel sein Urteil milde aus: Er verurteilte den 21-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200 Euro.

Gegen den Angeklagten sprach, dass er immerhin neun Eintragungen in seinem Vorstrafenregister hat, darunter wegen schweren Diebstahls, von denen allerdings sieben Verfahren eingestellt wurden. Außerdem habe der Angeklagte ein Familienmitglied schützen wollen. Trotzdem bleibe der Faustschlag, den der Angeklagte ja einräumte, eine Körperverletzung. Was die möglichen Folgen angeht, gab es nur die Angaben des Geschädigten. Ein ärztliches Attest konnte dieser nicht vorlegen.

Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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