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20-Jährige verkauft Marihuana an Schüler: ein Wochenende Arrest

Weil sie insgesamt acht Mal im vergangenen Jahr in Unna jeweils ein Gramm Marihuana erworben und auch verkauft haben soll, musste sich die 20-jährige Holzwickederin L. heute (12. April) vor dem Amtsgericht in Unna verantworten. Besonders schäbig: In einem der Fälle soll sie auch einem zwölfjährigen Schüler Marihuana verkauft haben.

Auf der Anklagebank verweigerte die 20-Jährige, die ohne juristischen Beistand erschienen war, heute jede Aussage zu den Vorwürfen. Also war Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus allein auf die Zeugenaussagen angewiesen. Einer der Zeugen war der angebliche Dealer, von dem die Holzwickederin im vergangenen Sommer vorigen Jahres im Kurpark sieben Mal Marihuana gekauft hatte. So hatte sie es jedenfalls in ihren Vernehmungen gegenüber den Drogenfahndern der Polizei ausgesagt.

In der gesonderten Hauptverhandlung, die daraufhin gegen den 23-Jährigen angeblichen Dealer eröffnet wurde, ruderte L. dann aber zurück: Der 23-Jährige habe ihr nie Drogen verkauft. Sie habe gegenüber der Kripo eine Falschaussage gemacht. Der 23-Jährige wurde daraufhin freigesprochen.

Im Zeugenstand revanchierte er sich heute prompt für diesen Rückzieher der Holzwickederin. „Ich habe ihr nie Marihuana verkauft“, erklärte er auf Nachfrage der Richterin.

Nur noch ein Tatvorwurf bleibt nach Zeugenaussagen übrig

Der inzwischen 13-jährige Gymnasiast konnte sich allerdings im Zeugenstand gut daran erinnern, wie er im Oktober 2016 auf dem Spielplatz am Salzweg in Unna bei der Angeklagten L. ein Gramm Marihuana für zehn Euro im Papiertütchen gekauft hat. Den Auftrag dazu hatte er von einer anderen Jugendlichen bekommen, der er – ohne zu wissen was er da überhaupt kaufen sollte – die zehn Euro sogar noch geliehen hatte. Erst als er ihr das Tütchen gegeben hatte und sie sich daraus einen Joint drehte, dämmerte dem Pennäler, was er da für sie besorgt hatte.

Auch der vernehmende Beamte wurde heute im Zeugenstand gehört. Er konnte allerdings nur bestätigen, was er auch im Protokoll schon vermerkt hatte: Die Angeklagte L. habe seinerzeit ausgesagt, was sie später in der Hauptverhandlung gegen den 23-Jährigen widerrufen hatte: Sie habe insgesamt sieben Mal von ihm jeweils ein Gramm Marihuana gekauft.

Von den L. insgesamt vorgeworfenen acht Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz sah die Staatsanwältin heute nach den Zeugenaussagen nur noch den Verkauf von einem Gramm Marihuana an den zwölfjährigen Schüler als erwiesen an und plädierte auf Freizeitarrest für L.

So sah es schließlich auch Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus, für die kein Zweifel bestand, dass L. als Heranwachsende mit einer Reifeverzögerung noch unter das Jugendstrafrecht fällt. Zugunsten der Angeklagten konnte das Gericht leider kein Geständnis berücksichtigen. Zudem ist L. mit einer Sachbeschädigung vorbelastet. Deshalb lautete das Urteil der Richterin auf ein Wochenende (von Freitag bis Montag) Freizeitarrest für die Holzwickederin.

BTM


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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