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14jähriger Sohn zeigt Vater wegen Körperverletzung an: 1.750 Euro Geldstrafe

„Gerade in einer Familie hat Gewalt nichts zu suchen“, ermahnte Richter Jörg Granseuer einen 42jährigen Holzwickeder Vater – und verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.750 Euro, weil er seinen zur Tatzeit 13jährigen Sohn geschlagen und kräftig im Nacken gepackt hat. Daraufhin hatte der Sohn seinen Vater bei der Polizei angezeigt.

Noch am ersten Verhandlungstag war nicht klar, ob die Anzeige des Sohnes nicht möglicherweise auch auf einen Racheakt seiner Mutter, der Ex-Frau des Angeklagten, zurückgeht. Denn ärztlich attestierte Symptome oder gar Verletzungen konnten der Junge und seine Mutter nicht vorweisen. Und der Vater beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld: „Ich habe meinen Sohn weder gewürgt noch geschlagen. Ich würde nie mein Kind schlagen.“

Richter Jörg Granseuer hatte deshalb einen weiteren Verhandlungstermin heute ansetzen müssen, um als Zeugen den Polizeibeamten, der die Anzeige des Jungen und seiner Mutter aufgenommen hatte, und die jüngeren Schwester des Jungen, die bei dem Vorfall im Juli vorigen Jahres dabei gewesen ist, zu hören.

Fotos und Aussage der Schwester überzeugen Gericht

Auch die Mitarbeiterin und Freundin des Angeklagten, die ebenfalls damals anwesend war, wurde noch einmal befragt. Genau wie der Angeklagte blieb sie bei ihrer Aussage, dass S. seinen Jungen nicht geschlagen habe, Es habe „keine Gewalt“ des Vaters gegen seinen Sohn gegeben.

Anschließend legte der Polizeibeamte dem Gericht Fotos vor, die bei der Strafanzeige seinerzeit zu Protokoll genommen wurden. Die Bilder zeigten den Jungen, so hieß es heute im Gericht, dessen linke Gesichtshälfte stark gerötet war, einige Kratzer am Hals sowie einige rote Äderchen im Auge.

Nach Darstellung der jüngeren, zwölf Jahre alten Schwester des Jungen im Zeugenstand stritten Vater und Sohn am Tattag heftig, wobei der Junge seinen Vater schlug. Mit den Worten „Man schlägt seinen Vater nicht!“, habe ihr Vater daraufhin ihren Bruder am Hals gepackt, so dass er keine Luft mehr bekam, und ebenfalls in den Bauch geschlagen.

Ihr Vater und Angeklagter beteuerte jedoch weiterhin heute seine Unschuld: „Ich habe meinen Sohn nicht geschlagen. Ich sage die Wahrheit!“

Wie sich bei der weiteren Befragung des Mädchens dann herausstellte, hatte ihr Vater sie vor einigen Tag außerdem gebeten, nicht gegen ihn auszusagen, weil „ich sonst ins Gefängnis komme“.

Der Verteidiger von S. plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten.

Der Anklagevertreter und auch Richter Jörg Granseuer sahen nach Aussage des Polizeibeamten und der Schwester des Jungen keine berechtigten Zweifel mehr an der Schuld von S., der keinerlei Vorstrafen hat. Das Urteil: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen a ‘ 35 Euro.

Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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