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14-Jähriger zeigt Vater wegen Körperverletzung an: Nur ein Racheakt der Ex-Frau?

Handelt es sich nur um einen Racheakt seiner Ex-Frau oder hat der 42-jährige Holzwickeder S. tatsächlich seinen 14-jährigen Sohn misshandelt? Über diese heikle Frage hat Richter Jörg Granseuer zu entscheiden, der heute vor dem Amtsgericht Unna die Verhandlung gegen den Holzwickeder S. eröffnete. Die Anklage gegen den selbstständigen, geschiedenen Vater von zwei Kindern lautet auf Körperverletzung.

Dass er seinen Sohn am 17. Juli vorigen Jahres gewürgt und zweimal ins Gesicht geschlagen hat, wie es ihm die Anklage vorhält, streitet der Angeklagte rundweg ab. Am fraglichen Tag habe er mit einer Mitarbeiterin aus seinem Geschäft, seiner Tochter und seinem Sohn in die Eisdiele gehen wollen. Sein Sohn hatte dazu aber keine Lust gehabt und wollte alleine weg. „Da habe ich ihn von hinten umarmt und festgehalten“, so S. heute auf der Anklagebank. Dass sei eher „im Spaß“ gewesen. „Ich habe ihn weder gewürgt noch geschlagen“, beteuerte der 42-Jährige. „Erst ist doch mein Sohn. Ich würde nie mein Kind schlagen.“

Bei seinem Sohn hörte sich das allerdings etwas anders an: An besagtem Tag im Juli, einem Sonntag, habe man eigentlich zu viert in den Moviepark fahren wollen. Doch dazu sei es zu spät dafür gewesen und sein Vater, seine Schwester und die Mitarbeiterin des Vaters hätten in eine Eisdiele gewollt. „Ich wollte aber nicht raus und alleine bleiben“, so der Schüler im Zeugenstand. Es sei zum Streit gekommen und er habe seinen Vater gegen die Brust geschlagen. Daraufhin habe dieser ihn „von hinten in den Nacken gefasst und festgehalten“, seitlich nach vorne gebeugt und „mit der Faust ins Gesicht geschlagen“. Die Schwester und auch die Mitarbeiterin hätten daraufhin versucht, den Streit zu schlichten und den Vater von ihm wegzuziehen. Auf Nachfrage des Richters bestätigte der Junge außerdem, dass er gewürgt worden sei von seinem Vater und er dabei tatsächlich keine Luft mehr bekommen habe.

Von der Auseinandersetzung habe er eine geplatzte Ader im Auge, Kratzer im Nacken und ein stark gerötetes Gesicht davongetragen. Die Ärzte des Krankenhauses, das er mit seiner Mutter noch am selben Tag aufgesucht hatte, hielten eine Behandlung des Jungen nicht für erforderlich und stellten ihm und seiner Mutter auch kein ärztliches Attest über erlittene Verletzungen aus.

Widersprüchliche Aussagen des Sohnes im Zeugenstand

Durch den Verteidiger von S. befragt, verwickelte sich der Junge heute im Zeugenstand in Widersprüche. So hatte er sich gegenüber der Polizei noch so geäußert, dass er von seinem Vater gewürgt und „zweimal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen“ worden sei. Außerdem habe sich der Streit nicht vormittags, sondern erst gegen 16 Uhr am Nachmittag ereignet. Die Eisdiele als Anlass für den Streit hatte er in seiner Aussage gegenüber der Polizei gar nicht erwähnt. Heute beharrte der Junge jedoch darauf, dass der Streit mit seinem Vater vormittags gewesen sei und er erst am Nachmittag wieder zu seiner Mutter gegangen sei.

Wegen der zahlreichen Widersprüche beantragte der Verteidiger, den Polizeibeamten, der das Protokoll seinerzeit aufnahm, als Zeugen zu vernehmen.

Schließlich hielt der Verteidigung dem Jungen vor, dass er vor zwei Wochen noch einmal bei seinem Vater gewesen sei. Dabei habe der Junge im Gespräch eingeräumt, dass seine Mutter ihn gedrängt habe, die Anzeige gegen seinen Vater zu erstatten. „Das stimmt nicht“, widersprach der Junge heute.

Angesichts derart widersprüchlicher Aussagen kam das Gericht heute noch zu keinem Urteil. Richter Jörg Granseuer setzte einen weiteren Verhandlungstermin am 2. Mai an. Dann sollen noch weitere Zeugen gehört werden: Der Polizeibeamte, der die Anzeige des Jungen aufnahm, vor allem aber auch die Schwester des Jungen und die Mitarbeiterin von S., die beide den Streit zwischen Vater und Sohn miterlebt haben.

Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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