Skip to main content

1.200 Euro Geldstrafe für Griff an die Brüste einer Frau

Es stand Aussage gegen Aussage, wie so häufig beim Vorwurf der sexuellen Belästigung. Am Ende glaubte das Gericht dem Opfer und verurteilte den Angeklagten S., einen 27 Jahre alten Syrer aus Cottbus, zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro.

S. soll am 2. Juli vorigen Jahres in einem Gästehaus am Eickhoff in Holzwickede, wo er als Mitarbeiter eines Personaldienstleisters für einige Monate wohnte, eine 56 Jahre alte Reinigungsfrau in seinem Apartment mit beiden Händen an ihre Brüste gefasst haben.

S., der kaum Deutsch spricht, bestreitet diesen Vorwurf und schilderte mit Hilfe seines Dolmetschers einen ganz anderen Sachverhalt: Er habe die Reinigungskraft angesprochen, weil sein Apartment schon seit Wochen nicht mehr gereinigt worden sei. Mit der Sauberkeit hätte es ständig Probleme gegeben. Nicht nur in seinem Apartment, auch die anderen zwölf Bewohner, die zum damaligen Zeitpunkt in dem Gästehaus wohnten, hätten sich über die mangelnde Sauberkeit beschwert.

27-jähriger Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Etwa zwei Wochen vorher, hielt Richter Christian Johann dem Angeklagten vor, soll er die Reinigungsfrau auch schon zufällig im Aldi getroffen haben und dabei auf ihre Brüste gezeigt haben. Auch das bestreitet der 27-Jährige. Auch bei diesem Treffen, sei es ausschließlich um die Reinigung seines Apartments gegangen. Das Treffen sei auch in freundlicher Atmosphäre verlaufen. Man sei lachend auseinander gegangen.

Die Reinigungsfrau schilderte das Geschehen im Zeugenstand völlig anders: Im Aldi habe sie S. zufällig getroffen, der sie auf die Post angesprochen habe und bereits dabei in eindeutiger Weise auf ihre Brüste gezeigt habe. „Ich habe ihm zu verstehe gegeben, dass das so nicht geht.“ Anschließend habe sie „ein mulmiges Gefühl“ gehabt und darüber auch mit ihrem Chef gesprochen, der ihr zu erhöhter Vorsicht geraten habe, wenn sie wieder im Gästehaus arbeite. Am 2. Juli habe sie dann gemeinsam mit ihrem Sohn die Apartments im Gästehaus gereinigt. Ihrem Sohn habe sie den Vorfall verschwiegen, weil sie ihn nicht beunruhigen wollte.

Plötzlich habe S. in der Tür gestanden, woraufhin sie in das Badezimmer gegangen sei, das ihr Sohn gerade säuberte. „Als ich wenig später zurückkam, stand S. immer noch da und er hielt mir die Hand hin“, so die Zeugin. „Ich dachte zuerst, er wollte sich entschuldigen.“ Stattdessen habe S. sie gebeten, mitzukommen, da in seinem Badezimmer der Wasserhahn defekt sei. „Ich bin ihm daraufhin ins Bad gefolgt. Plötzlich hat er sich umgedreht und mir an beide Brüste gefasst.“  Daraufhin habe sie sich losgerissen und sei laut schreiend zu ihrem Sohn gerannt, so die Zeugin weiter. Ihr Sohn sei sofort ins Apartment von S. gelaufen, der jedoch nicht mehr da war. Sie habe dann auch ihren Chef informiert, der ihr riet die Polizei zu rufen.

Auf Nachfrage des Richters bestätigte die Zeugin: „Ich habe mich wirklich schlecht gefühlt. Ich arbeite schon seit zehn Jahren in dem Gästehaus, aber so eine Situation habe ich noch erlebt.“

Komplett widersprüchliche Aussagen

Von Beschwerden über mangelnde Sauberkeit habe sie erst nach dem Vorfall gehört. „Vorher hat es da nie Beschwerden gegeben.“ In Absprache mit ihrem Chef werden die Apartments allerdings nur dann gereinigt, wenn die Bewohner nicht im Zimmer sind. „Das wissen auch alle Bewohner. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Apartments nicht gesäubert werden können, weil jemand das Zimmer nicht verlassen will.“ Deshalb sei es auch durchaus möglich, dass einige Apartments tatsächlich wochenlang nicht gereinigt werden und entsprechend schmutzig sind. „Das Thema Sauberkeit war trotzdem nie ein Thema. Erst nach dem Vorfall habe ich davon zum ersten Mal gehört“, so die Zeugin.  Eine Verständigung mit S. und den Bewohnern des Gästehauses sei allerdings auch „schwierig und nur mit Händen und Füßen möglich“ gewesen.

Auch Anklage und Verteidigung plädierten völlig gegensätzlich. Der Staatsanwalt bezeichnete die Aussage der Zeugin als absolut glaubwürdig: Der von ihr geschilderte ganze Kontext sei „sachlich und nachvollziehbar“ dargelegt worden. Schon nach dem Vorfall im Aldi habe sie ihren Chef informiert und auch glaubwürdig erklärt, warum sie ihren Sohn zunächst noch nichts erzählt habe. Ihre Aussage sei „lebensnah“ und die Zeugin selbst habe einen „sehr bodenständigen“ Eindruck auf ihn gemacht. „Ich kann auch keine Anhaltspunkte erkennen, dass sich die Zeugin eine derart komplexe Geschichte ausgedacht hat“, so der Staatsanwalt. Zwar handele es sich „nach wie vor um einen minderschweren Fall“ von sexueller Nötigung. „Doch so darf man Frauen nicht behandeln“, so der Anklagevertreter, der eine Geldstrafe von 30 Tagessätze a‘ 40 Euro für S. forderte

Gericht hält Zeugin für glaubwürdig

Dessen Verteidigerin sah die Vorwürfe gegen ihren Mandanten keineswegs als erwiesen an. Ihr Mandant habe sich vielmehr ebenfalls „glaubwürdig und lebensnah eingelassen“. Er und auch andere Bewohner hätten die mangelnde Sauberkeit in den Apartments bemängelt und S. dann mit einer Beschwerde gedroht. Da sei es nur „verständlich, dass die Zeugin vielleicht Angst um ihren Job bekommen“ habe und nicht riskieren wollte, dass ihr Chef etwas erfährt. Zumal es auch vorher schon Beschwerden gab. Darum seien „schon Belastungstendenzen“ in der Aussage der Zeugin erkennbar. Da kein eindeutiger Nachweis des Tatvorwurfs möglich sei, beantragte die Verteidigerin einen Freispruch.

Richter Christian Johann schloss sich mit seinem Urteil dem Anklagevertreter an und verurteilte S. wegen sexueller Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro.  Auch der Richter hielt die Zeugin für glaubwürdig, wie er in seiner Begründung erklärte. Die Zeugin habe eine „lückenfrei und sehr detaillierte Aussage“ gemacht. Umgekehrt sei es schon merkwürdig, wenn S. erklärt, dass sie bei dem Treffen im Aldi nach der ersten Beschwerde „noch guter Laune war und  gelacht“ haben soll,  aber nur zwei Wochen später dann nach der zweiten Beschwerde in großer Aufregung gewesen sei. Der Griff an die Brüste der Frau sei „ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Zeugin und eine Straftat“ gewesen, so der Richter.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig und kann S. Einspruch dagegen einlegen.

sexuelle Nötigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Kommentare (2)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert