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Mit den Saatkrähen in der Gemeinde werden die Bürger weiter leben müssen. Eine Vergrämung ist nur in begründeten Einzelfällen möglich: die gemeine Saatkrähe (Corvus frugilegus). (Foto: Pixabay.de)

Vergrämung von Saatkrähen nur in begründetem Einzelfall möglich

Mit den Saatkrähen in der Gemeinde werden die Bürger weiter leben müssen. Eine Vergrämung ist nur in begründeten Einzelfällen möglich: die gemeine Saatkrähe (Corvus frugilegus). (Foto: Pixabay.de)
Mit den Saatkrähen in der Gemeinde werden die Bürger weiter leben müssen. Eine Vergrämung ist nur in begründeten Einzelfällen möglich: die gemeine Saatkrähe (Corvus frugilegus). (Foto: Pixabay.de)

Das leidige Thema Saatkrähen war ebenfalls ein Thema im Umweltausschuss am Montagabend. Für die Verwaltung berichtete Jürgen Titt über die nachhaltigen Vergrämungsaktionen der Gemeinde im Bereich des Marktplatzes und Kinderspielplatzes, die offenbar Wirkung gezeigt haben. Ebenfalls zur Sprache kam der Fall einer Anwohnerin aus dem Gebäudekomplex Hamburger Allee/Kirchstraße, die sich bereits im Dezember 2015 über das lärmerfüllte Auftreten der Saatkrähen vor ihrer Wohnung beschwert hat.

Insbesondere ihr Balkon sei nicht mehr benutzbar. Die Verwaltung ging bislang davon aus, dass nach Rechtslage keine Vergrämung der geschützten Vögel möglich sei und erteilte dem Antrag der Anwohnerin zunächst eine Absage. Die Bürgerin machte jedoch gesundheitliche Beeinträchtigungen geltend und legte zudem ein ärztliches Attest vor. Nach nochmaliger eingehender Prüfung der Rechtsgrundlagen und Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Unna wurde in diesem besonderen Einzelfall ein Antrag auf Befreiung von dem Vergrämungsverbot für die gemeindeeigenen Bäume an der Kirchstraße gestellt. Der Einzelfall wurde vom Naturschutzbeirat des Kreises Unna geprüft, der in diesem Einzelfall wegen nachgewiesener Belastung die Vergrämung der Saatkrähen in den vier oder fünf Bäumen in unmittelbarer Nähe des Balkons der Anwohnerin stattgab.

Keine grundsätzliche Lösung des Problemes zulässig

Jürgen Titt wies im Ausschuss darauf hin, dass es sich hier keineswegs um einen Weg handelt, mit dem sich das Problem der Saatkrähen grundsätzlich lösen ließe. Vielmehr handele es sich um eine begründete Einzelfallentscheidung. „Dazu reichte auch kein einfaches ärztliches Attest, sondern es war ein ausführliches ärztliches Gutachten nötig“, erläuterte Jürgen Titt im Ausschuss. Außerdem sei die Beschwerdeführerin beim Naturschutzbeirat von einem Rechtsanwalt vertreten worden. Ob das Vorgehen der Anwohnerin auch ein Weg für andere Bürger sei, die sich durch die Krähen belästigt fühlen, ließ Jürgen Titt offen. „Das kann ich nicht beurteilen.“

Für die Gemeinde Holzwickede haben sich mit Sicherheit keine neuen Handlungsmöglichkeiten durch das private Vorgehen der Anwohnerin eröffnet. Auf Nachfrage erklärte Titt außerdem, dass die Gemeinde regelmäßig Pflegeschnitte an den Bäumen durchführt: „Auf gar keinen Fall werden wir aber unter dem Deckmantel des Pflegeschnitts die Krähen vertreiben.“

Die Holzwickeder werden sich in der nur wenige Wochen dauernden Brutzeit wohl weiter mit den Saatkrähen arrangieren müssen. Auf Anregung des Ausschusses soll aber zumindest der öffentliche Straßenraum unter den Bäumen mit den Krähennestern häufiger gereinigt werden.

Umweltausschuss


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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