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Klassische Sommerziele wie Mallorca, Split und Thessaloniki werden voraussichtlich ebenso nachgefragt sein, wie in den Jahren zuvor. Ergänzt werden diese beliebten Klassiker durch die bekannte Urlaubsdestination Antalya – das türkische Urlaubsziel am Mittelmeer wird durch SunExpress wieder ab Dortmund angeboten. Ganz neu im Flugplan ist das Reiseziel Heviz (Balaton), welches mit Wizz Air angesteuert werden kann. Die Region rund um den Plattensee gilt als eine der bedeutendsten Urlaubsregionen Ungarns und hat für Aktiv-, Familien- oder Wellness-Urlauber viel zu bieten. Ein weiterer Neuzugang im Sommerflugplan ist Rom. Wizz Air wird ab September die italienische Hauptstadt mit Dortmund verbinden und dann bei gemäßigten Temperaturen zum Entdecken der historischen Großstadt locken.

Unnaer Klage erfolgreich: Genehmigung für Nachtflugverkehr rechtswidrig

 

Dortmund Airport / Hans Jürgen Landes
Das OVG hat die Genehmigung für den Nachtflugverkehr am Flughafen Dortmund für rechtswidrig erklärt. (Foto: Dortmund Airport / Hans Jürgen Landes)

Mit heutigem (3.12.) Urteil hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Genehmigung für den Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Dortmund für rechtswidrig erklärt. Die im Mai 2014 von der Bezirksregierung Münster erteilte Genehmigung sei rechtswidrig, entschied das Gericht am Donnerstag (03.12.2015).  Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Geklagt hatten die Stadt Unna und einige Anwohner des Flughafens.

In einer ersten Stellungnahme zu dem Urteil, bezeichnete der Geschäftsführer des Flughafens, Udo Mager, die Entscheidung des Gerichts als „nicht nachvollziehbar“. Trotz umfassender fachlicher, qualitativer und zeitintensiver Prüfung  Prüfung durch die Genehmigungsbehörde mit einer mustergültigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Entscheidung der gerichtlichen Nachprüfung nicht Stand gehalten. Aus der Sicht des Gerichts leidet die Genehmigung an einem Abwägungsmangel.

Rückschlag für Entwicklung des Flughafens

Trotz der umfassenden Begründung des Antrags ist das Gericht zu der Auffassung gekommen, dass die Bezirksregierung die Vorteile der Betriebszeitenverlängerung für die Abwicklung des Luftverkehrs am Standort Dortmund unvollständig ermittelt und gegenüber dem Lärmschutzbedürfnis der betroffenen Nachbarschaft nicht ausreichend gewichtet hat. Dieser Abwägungsmangel kann in einem ergänzenden Verfahren behoben werden. Bestätigt hat das Gericht, dass die Genehmigung nicht gegen Ziele der Raumordnung auf Landes- und Regionalebene verstößt. Ebenso steht der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2000 einer Betriebszeitenverlängerung nicht entgegen.

Mit Rechtskraft des Urteils gelten wieder die bisherigen Betriebszeiten mit dem damit verbundenen gravierenden Nachteil im innerdeutschen und europäischen Wettbewerb. Es wird sich zeigen, wie wir uns trotzdem im Markt behaupten können.“

Udo Mager, Geschäftsführer der Flughafen Dortmund GmbH

Mit der Urteilsbegründung ist nicht vor Januar 2016 zu rechnen. „Wir werden die Begründung dann unverzüglich prüfen und anschließend mit der Bezirksregierung das weitere Verfahren zur Behebung der Genehmigungsmängel besprechen“, kündigt Udo Mager an. „Mit Rechtskraft des Urteils gelten wieder die bisherigen Betriebszeiten mit dem damit verbundenen gravierenden Nachteil im innerdeutschen und europäischen Wettbewerb. Es wird sich zeigen, wie wir uns trotzdem im Markt behaupten können.“

Das Urteil des OVG sei zwar vorerst ein Rückschlag auf dem Entwicklungspfad für den Flughafen. „Das wird uns aber nicht daran hindern, den Weg der Konsolidierung mit einem Ausgleich des Betriebsergebnisses bis 2023 fortzusetzen. Dazu gehört auch die weitere Umsetzung des Aufsichtsratsbeschlusses zur Gewährleistung der infrastrukturellen Leistungsfähigkeit.“ Denn die Bewertung des aktuellen Ausbaustandes der Start- und Landebahn nach sicherheitsrelevanten, technischen, logistischen, ökologischen (insbesondere lärmbezogenen) und finanziellen Kriterien werde durch das OVG-Urteil nicht berührt. Und das gelte auch für die Frage der Einstufung des Flughafens im Rahmen der Neufassung des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP), die in keinem Zusammenhang mit den Betriebszeiten steht.

Flughafen


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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