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Unfallflucht nach Feier: 75-Jähriger Holzwickeder kommt glimpflich davon

Mit einer Geldstrafe in Höhe von 550 Euro und einer Sperrfrist von zehn Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kam ein 75-jähriger Holzwickeder, der sich wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs heute (12.2.) vor dem Amtsgericht Unna zu verantworten hatte, noch relativ glimpflich davon.

Der Holzwickeder hatte am 15. September vorigen Jahres gegen 22.33 Uhr in der Teutonenstraße einen Unfall gebaut. Personen wurden dabei nicht verletzt. Den Sachschaden in Höhe von 6.000 Euro regulierte später die Versicherung. Der Senior entfernte sich zunächst vom Unfallort. So konnte erst eineinhalb Stunden nach dem Unfall  bei dem 75-Jährigen eine Blutprobe entnommen werden, bei der immerhin noch 1,25 Promille Blutalkohol festgestellt wurden.

Keine Vorstrafen und nur einmal geblitzt worden

Vor Gericht heute zeigte sich der Angeklagte heute ziemlich mitgenommen und absolut geständig: Er sei auf dem Weg nach Hause von einer Feier gewesen, als der Unfall passiert sei. Da habe er „Panik bekommen“ und „nur noch weg“ gewollt.  „Eine furchtbare Sache“, bei der es auch „nichts zu beschönigen“ gebe, so der Angeklagte.

Was für den Angeklagten spricht: Er hat in seinem ganzen Leben noch keine Vorstrafe bekommen und ist auch nur ein einziges Mal wegen zu schnellen Fahrens geblitzt worden. „Mein Mandant ist kein notorischer Gauner, der ständig strafrechtlich in Erscheinung tritt“, versicherte denn auch sein Verteidiger. „Und was er getan hat, tut ihm außerordentlich leid.“  Der Verteidiger plädierte deshalb auch nur auf eine halbjährliche Sperrfrist für die neue Fahrerlaubnis, zumal sein Mandant wegen der Krankheit der Ehefrau auf seinen Führerschein angewiesen sei. Dem folgte das Gericht allerdings nicht. Es schloss sich vielmehr mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an, die 55 Tagessätze a‘ zehn Euro sowie eine Sperrfrist von zehn Monaten gefordert hatte.

Unfallflucht


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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