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Trotz Fahrerflucht: 61-Jähriger Brummifahrer darf Führerschein behalten

Für den 61-jährige Kraftfahrer Wolfang B. aus Erkelenz ging es gestern um seine berufliche Existenz vor dem Amtsgericht in Unna: Am 30. Oktober 2013 hatte der Berufskraftfahrer mit seinem Lkw auf dem Gelände der Westfalen-Tankstelle an der A 44 in Holzwickede beim Zurücksetzen seines Fahrzeugs einen anderen Lkw beschädigt. Trotz eines erheblichen Schadens an dem fremden Lkw hatte der 61-Jährige den Unfallort verlassen, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Der von ihm verursachte Schaden betrug genau 7.367,03 Euro.

„Der Verlust des Führerscheins würde zur Kündigung durch meinen Arbeitgeber führen“

Wolfgang B., Berufskraftfahrer vor dem Amtsgericht

Zeugen hatten den Vorfall bemerkt – und so bekam Wolfgang B. ein paar Wochen später den Strafbefehl wegen seiner Unfallflucht: Neben den obligatorischen 35 Euro Geldbuße sollte er 1.500 Euro Geldstrafe zahlen und seine Fahrerlaubnis für neun Monate verlieren. Vor allem wegen dieser Sperrfrist legte B. Widerspruch ein, der gestern vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Über seinen Anwalt ließ der Brummifahrer erklären, dass er den Unfall damals gar nicht bemerkt habe. Am eigenen Lkw sei auch nur ein sehr geringer Schaden entstanden. Die Unfallspuren passten aber wohl zusammen, wie später festgestellt wurde. Im Abstand von nunmehr über einem Jahr räumte B. nun ein, dass er den Unfall wohl verursacht habe. Ihm kam ging es vor allem darum, seine Fahrerlaubnis behalten zu dürfen, wie sein Anwalt sagte: „Der Verlust des Führerscheins würde zur Kündigung durch meinen Arbeitgeber führen“, versicherte der 61-Jährige.

Bis auf den Unfall hat  sich der 61-jährige Berufskraftfahrer auch keinen einzigen Eintrag ins  Straßenverkehrsregister geleistet. Trotzdem zeigte sich die Staatsanwältin unbeeindruckt und  plädierte wegen des relativ hohen Schadens dafür, die neun Monate Führerscheinentzug nicht zu erlassen.

Richterin Malcherek sah das zum Glück für den Angeklagten anders: Die Geldstrafe muss B. zwar unverändert zahlen, jedoch darf er seinen Führerschein behalten. Für den 61-Jährigen spricht aus Sicht der Richterin vor allem, dass er vorher und auch in dem mehr als einem Jahr  nach dem Unfall hinlänglich bewiesen habe, dass er durchaus verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen könne.

Einen Ratgeber zum Thema Fahrverbote finden Sie hier

Unfallflucht


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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