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Streit zwischen Autofahrern auf Chaussee endet mit 480 Euro Geldstrafe

Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Unfallflucht hatte sich ein 19-jähriger Holzwickeder heute (9.12.) vor dem Amtsgericht Unna zu verantworten.  Der Fahranfänger war im März des Jahres auf der Chaussee am Steuer seines Wagens unterwegs, als ein älterer Autofahrer mit seinem Pkw vor ihm rückwärts in eine Zufahrt rangierte – ohne zu blinken.

Der junge Mann hupte den älteren Autofahrer an, ein Wort gab das andere bis zum laustarken Streit. Schließlich eilte der Sohn des älteren Autofahrers seinem Vater zu Hilfe. Auf der Anklagebank landete der junge Autofahrer, weil  seine beiden Kontrahenten ihn schließlich angezeigt hatten: Angeblich habe der junge Mann auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung den Sohn absichtlich angefahren und auf die Motorhaube genommen, bevor er dann davongeprescht sei. Dabei soll der Sohn Prellungen erlitten haben.

Körperverletzung kann das Gericht nicht erkennen

Vor Gericht schilderte der Angeklagte den Vorfall jedoch ganz anders. Dass es zu einem verbalen Streit gekommen sei, nachdem er den älteren Autofahrer angehupt hatte, bestritt der junge Mann nicht. Als dessen Sohn sich dann einmischte sei der Streit eskaliert und er habe sich in sein Auto zurückgezogen und die Türen von innen verriegelt, so der Angeklagte.  Daraufhin habe der Vater heftig an der verschlossenen Tür gerüttelt und sich sein Sohn vorne auf die Motorhaube geworfen, wobei auch der Scheibenwischer des Pkw kaputt gegangen sei. Aus Angst, dass die Auseinandersetzung noch weiter eskaliert, habe er dann zurückgesetzt und sei weggefahren. Den Sohn habe er aber keineswegs vorne auf die Motorhaube genommen oder absichtlich angefahren.

Eine zufällige Zeugin des Vorfalls bestätigte den Sachverhalt insoweit, dass der junge Autofahrer tatsächlich nicht frontal auf  Vater und Sohn zugefahren sei. Bei seinem Rückzug habe er den Sohn lediglich seitlich mit dem Kotflügel erwischt.

Wie Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus deutlich machte, haben wohl beide Parteien ihren Teil dazu beigetragen haben, dass der Zwischenfall derart eskalieren konnte. Eine größere Schuld des jungen Mannes oder gar gefährliche Körperverletzung konnte die Richterin allerdings nicht erkennen und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 480 Euro ein. Seinen Führerschein, der ihm gleich nach dem Vorfall im März abgenommen wurde, bekam der junge Holzwickeder auch wieder.

gefährlicher Eingriff


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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