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Schwarzfahrt eines 23-Jährigen endet vor Amtsgericht: 600 Euro Geldstrafe

Weil er im März dieses Jahres in einen Zug nach Werl ohne Fahrkarte gestiegen ist, fand sich ein 23-jähriger Holzwickeder heute (9.6.) auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Unna wieder.

Dort räumte der 23-Jährige, der statt mit einem Anwalt mit seinem Opa vor Gericht erschien, freimütig seine Schwarzfahrt.  „Es war mein erste Arbeitstag für einen neuen Arbeitgeber und ich hatte kein Geld“, begründete er sein Vergehen.

Von einer Haftstrafe nicht weit entfernt

Eigentlich keine schwerwiegende Straftat, möchte man meinen. Trotzdem wäre der Holzwickeder dafür beinahe hinter Gitter gewandert. Denn der 23-Jährige ist zuvor schon fünf Mal verurteilt worden, weil er sich die Beförderung erschlichen bzw. einmal eine Urkunde gefälscht hatte.  „Ein Lerneffekt ist nicht erkennbar“, befand Amtsrichter Jörg Granseuer mit Blick auf die Vorbelastungen. Darum sei der Angeklagte tatsächlich „nicht weit entfernt von einer Haftstrafe“.

Dass der Holzwickeder trotzdem heute noch einmal mit einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagesätzen a‘ 10 Euro davon kam, lag vor allem daran, dass er gerade eine feste Arbeitsstelle gefunden hat und diese wohl verloren hätte, wenn er ins Gefängnis gewandert wäre. Der Angeklagte habe noch einmal eine Chance verdient, in ein geregeltes Leben zu finden, befand der Richter.


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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