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Rentner fährt Spiegel ab: Verfahren wegen Unfallflucht eingestellt

Weil er mit dem Kopf bei privaten Problemen war, kam ein 69 Jahre alter Rentner am Silvestertag (31.12.2018) gegen 12 Uhr auf der Teutonenstraße zu weit nach rechts von der Fahrbahn ab und touchierte mit seinem Spiegel den Außenspiegel eines parkenden Pkw. Gesamtsachschaden: 295 Euro. Weil er sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernte fand er sich in am Donnerstag auf der Anklagebank des Amtsgerichts Unna wegen Unfallflucht wieder.

Ort schilderte der sichtlich aufgeregte 69-Jährige, dass er sogar angehakten hatte und etwa zehn Minuten lang am Unfallort gewartet hatte. „Doch es war weit und breit niemand zu sehen. Da war absolut ,tote Hose‘.“

Polizeiwache nicht besetzt

Deshalb will er von der Teutonenstraße zur Polizeiwache in die Opherdicker Straße gefahren sein. „Doch die war nicht besetzt.“ Weil er zu Hause Handwerker erwartete, fuhr er deshalb nach Hause. „Das war ein Fehler. Es tut mir sehr leid“, zeigte der Rentner Reue.

Richter Jörg Hüchtmann zeigte sich gnädig, zumal der Schaden nur gering ist. In Einvernehmen mit der Staatsanwältin stellte er das Verfahren mit Blick auf ein weiteres Urteil gegen den ansonsten unbescholtenen Rentner ein: Der 69-Jährige war bereits im Vorjahr, ebenfalls wegen Fahrerflucht, zu einer Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot verurteilt worden.

Unfallflucht


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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