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Pflegestärkungsgesetz bringt spürbare Entlastung für pflegende Angehörige: Freier Nachmittag bis Urlaub

Pflegeberaterin Rita Angerstein. (Foto: B.,Kalle - Kreis Unna)
Pflegeberaterin Rita Angerstein. (Foto: B.,Kalle – Kreis Unna)

(PK) „Pflegende Angehörige werden spürbar entlastet“, bringt Rita Angerstein aus der Pflege- und Wohnberatung des Kreises Unna die Vorteile des neuen Pflegestärkungsgesetzes auf den Punkt und erklärt sie an einem Beispiel. „Es gibt mehr Hilfen, wenn pflegende Angehörige ausfallen oder eine Auszeit brauchen.“

So gibt es seit dem 1. Januar mehr Geld für die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) und für die Kurzzeitpflege. Die Beträge wurden von 1.550 Euro auf jeweils 1.612 Euro angehoben. Außerdem lassen sich die Leistungen flexibler miteinander kombinieren: „Neu ist, dass jetzt 50 Prozent der Kurzzeitpflege-Leistung auch im Rahmen der Verhinderungspflege verwendet werden können“, sagt Angerstein.

Das bedeutet konkret, dass neben den 1.612 Euro weitere 806 Euro, also 50 Prozent der Kurzzeitpflege-Leistung, für bis zu sechs Wochen genutzt werden können. Eine enorme Hilfe, wenn pflegende Angehörige sich beispielsweise an einem Nachmittag in der Woche frei nehmen möchten. „Mit diesem Geld kann beispielsweise eine Betreuungsperson für die häusliche Pflege oder der Besuch in einer Betreuungsgruppe finanziert werden“, berichtet Rita Angerstein.

Umgekehrt gilt: Sofern die Leistungen der Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen wurden, kann der volle Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege verwendet werden. Damit stehen für den Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung für bis zu acht Wochen insgesamt bis zu 3.224 Euro jährlich zur Verfügung. Kurzzeitpflege wird häufig genutzt, wenn Angehörige in Urlaub fahren und die Pflegebedürftigen nicht alleine zu Hause bleiben können.

Für Fragen hierzu stehen die Mitarbeiterinnen der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna täglich von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstagnachmittags von 14 bis 17 Uhr persönlich im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen oder unter T. 0 23 07 / 2 89 90 60 oder 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei) zur Verfügung. Ein Kontakt ist auch per E-Mail an pwb.kamen@kreis-unna.de möglich. Informationen erhalten Ratsuchende auch bei den Pflegestützpunkten der AOK in Unna, Märkische Straße 2 unter T.  0 23 03 / 201-135 und der Knappschaft in Lünen, Arndtstraße 4 unter T. 0 23 06 / 70 03 91.

Pflegestärkungsgesetz

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