Skip to main content

Ohrfeige für Freundin: 1.900 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung

Ein 43 Jahre alter Holzwickeder musste sich heute vor dem Amtgsgericht wegen Körperverletzung verantworten. Der Holzwickeder soll am 6. Juli 2015 seiner damaligen Freundin im Streit um einen größeren Geldbetrag eine kräftige Ohrfeige gegeben haben. Der Schlag war so heftig, dass die Frau sofort unter Schwindelanfällen litt. Die Frau suchte einen Arzt auf, der ihr ein geschädigtes Trommelfell attestierte.

Außerdem erwirkte sie mit Beschluss vom 14. Juli 2015 ein Annäherungsverbot für den Angeklagten, der sich daraufhin seiner Ex-Freundin und ihrer Wohnung nicht mehr nähern durfte.  Einen Monat später, am 14. August 2015, erwirkte die Frau einen weiteren Beschluss, der eine Ausweitung des Annäherungsverbotes auch auf eine Gaststätte in der Nordstraße vorsah, dessen ehemaliger Betreiber der Angeklagte war.

Da sich der Angeklagte am 15., 16. Und 17. August 2015 trotz des Annäherungsverbotes in der Gaststätte aufgehalten hatte, warf ihm die Anklage neben der Körperverletzung auch einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz vor.

Auf Nachfrage von Richter Christian Johann stritt der Angeklagte heute die ihm zur Last gelegten Vergehen rundweg ab und zeigte auch keinerlei Schuldbewusstsein oder Reue: Er habe seine Freundin nicht geschlagen, so der Angeklagte. Diese sei vielmehr betrunken gewesen und gestürzt, was zu der ärztlich festgestellten Verletzung geführt habe.

Angeklagter missachtete auch Annäherungsverbot

Was die Annäherungsverbote angeht, verwickelte sich der Angeklagte in Widersprüche: Einerseits will er sich daran gehalten haben, andererseits will er nicht gewusst haben, dass er sich seiner ehemaligen Gaststätte nicht näher durfte.

Aufklärung brachte schließlich eine Akte des Familiengerichtes. Aus der ging hervor, dass das Annäherungsverbot für die Kneipe am Freitag, 14. August 2015 erwirkt, aber wohl noch nicht zugestellt wurde. Demnach habe der Angeklagte am folgenden Wochenende (15. Und 16. August 2015) tatsächlich noch keine Kenntnis von dem Verbot haben können, wie Richter Johann feststellte. Allerdings musste dem Angeklagten spätestens am Montag, 17. August, das Annäherungsverbot zugestellt und bekannt gewesen sein. Da er sich an jenem Montag trotzdem in der Gaststätte aufhielt, habe er sich strafbar gemacht.

Richter Christian Johann verurteilte den 43-jährigen Holzwickeder daraufhin wegen Körperverletzung und Verstosses gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.900 Euro.

Die Aussage der Ex-Freundin im Zeugenstand sei absolut glaubwürdig, so die Urteilsbegründung. Zugunsten des Angeklagten, der weder geständig ist noch Reue zeigt und zudem eine Vorstrafe auf dem Kerbholz hat, spricht dagegen gar nichts, wie es die Anklagevertretung formuliert hatte.

Der Angeklagte selbst akzeptierte das Urteil sofort, obwohl er sich doch in der Verhandlung eigentlich als Unschuldslamm präsentiert hatte.

Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert