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Neues Pflegestärkungsgesetz: Mehr Leistung und mehr Geld im neuen Jahr

Anne Kappelhoff aus der Pflege- und Wohnberatung des Kreises Unna. (Foto: C. Rauert – Kreis Unna)
Anne Kappelhoff aus der Pflege- und Wohnberatung des Kreises Unna. (Foto: C. Rauert – Kreis Unna)

(PK) Mehr Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige: Ab dem 1. Januar gilt das neue Pflegestärkungsgesetz. „Damit werden viele Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht oder können flexibler genutzt werden“, erläutert Anne Kappelhoff von der Pflege- und Wohnberatung des Kreises Unna.

Eine der wichtigsten Neuerungen: Es gibt mehr Geld. Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent angehoben. „Dafür müssen die Versicherten keinen Antrag stellen, die Umstellung geschieht automatisch“, sagt Anne Kappelhoff und weist auf weitere Schwerpunkte der Gesetzesänderung hin.

Wenn Angehörige eine Auszeit von der Pflege brauchen, können sie sich durch die so genannte Verhinderungspflege entlasten. Hier gibt es demnächst nicht nur mehr Geld, sondern auch die Möglichkeit, die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege zu kombinieren. Unabhängig von der Pflegestufe erhalten Pflegebedürftige künftig 1.612 Euro (statt bisher 1.550 Euro) für bis zu sechs Wochen (statt bisher bis zu vier Wochen). „Neu ist auch, dass weitere 806 Euro für Verhinderungspflege verwendet werden können, wenn eine Kurzzeitpflege nicht vollständig beansprucht wurde“, betont Anne Kappelhoff.

Weitere Änderungen im Überblick:

  •  Wer neben einer Tagespflegeeinrichtung auch Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt, hat mehr Geld zur Verfügung. Bislang wurden diese Leistungen aufeinander angerechnet. Ab Januar können die Leistungen für Tagespflege in vollem Umfang neben dem Pflegegeld oder den Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden.
  •  Zukünftig erhält jeder Pflegebedürftige mit mindestens Pflegestufe 1 einen Zuschuss von 104 Euro pro Monat, um Entlastungsdienste in Anspruch nehmen zu können. Hiervon kann beispielsweise eine Begleitung zum Arzt oder beim Spaziergang organisiert werden.
  •  Der Zuschuss für Umbaumaßnahmen in der eigenen Wohnung steigt von derzeit 2.227 Euro auf bis zu 4.000 Euro. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 Euro auf 40 Euro pro Monat.
  •  Zur Finanzierung steigt der Beitragssatz ab Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose) an.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna täglich von 9 bis 12.30 Uhr und Donnerstag nachmittags von 14 bis 17 Uhr persönlich im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen oder unter T. 0 23 07 / 2 89 90 60 oder 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei) zur Verfügung. Ein Kontakt ist auch per E-Mail an pwb.kamen@kreis-unna.de möglich. Informationen erhalten Ratsuchende auch bei den Pflegestützpunkten der AOK in Unna, Märkische Straße 2 unter T.  0 23 03 / 201-135 und der Knappschaft in Lünen, Arndtstraße 4 unter T. 0 23 06 / 70 03 91.

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