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Nach Shoppingtour Lastschrift widersprochen: Geldstrafe für junge Mutter

Wegen Betruges hatte sich eine junge, zweifache Mutter aus Holzwickede gestern vor dem Amtsgericht in Unna zu verantworten. Im Sommer 2012 war die Holzwickederin auf Shoppingtour bei H & M in Dortmund sowie Ikea in Kamen gegangen, Knapp 400 Euro hatte sie per EC-Karte bezahlt und anschließend – trotz Kontodeckung – wieder zurückbuchen lassen.

In den vorangegangenen Verhandlungen hatte die Holzwickederin stets vehement bestritten, die Rückbuchung veranlasst zu haben. Mal sollte ihre Sparkasse einen Fehler gemacht und die fraglichen Beträge ohne Auftrag zurückgebucht haben, ein anderes Mal sollte es sich um ein Missverständnis gehandelt haben, das durch einen geänderten Freibetrag auf ihrem Konto entstanden sei. Nach Auskunft der Sparkasse können derartige Rückbuchungen von Lastschriften aber wohl grundsätzlich nur im Auftrag der Kontoinhaberin erfolgt sein.

Überraschendes Geständnis nach längerem Leugnen

In der Verhandlung gestern zeigte sich die junge Mutter überraschend geständig. Sie habe tatsächlich seinerzeit den Abbuchungen von knapp 400 Euro widersprochen, obwohl ihr Konto noch gedeckt war. „Damit Sie keinen falschen Eindruck von mir bekommen“,  schob die Holzwickederin auch gleich ihr Motiv nach: „Ich habe das nicht ohne Grund getan.“ Die Beziehung zu ihrem drogenabhängigen Partner und Vater ihrer Kinder habe in einer schweren Krise gesteckt. Sie sei verzweifelt gewesen und habe das Geld gebraucht. „Es ging mir wirklich sehr schlecht und ich konnte bis zuletzt auch nicht darüber reden.“

Ihre besondere Situation erkannte das Gericht wohl. „Aber die Tat kann das nicht rechtfertigen“, so der Staatsanwalt und Richter unisono. Zudem hätte die Holzwickederin längst die Chance gehabt, das ganze Verfahren zu beenden, wenn sie die knapp 400 Euro zurückgezahlt hätte. Doch die Ratenzahlung, die bereits mit der Anklagebehörde vereinbart war, wurde von ihr begonnen, aber dann nicht fortgesetzt. Zudem ist die Holzwickederin bereits einschlägig wegen Betruges vorbestraft. Dies alles veranlasste Amtsrichter Johann schließlich dazu, dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu folgen und die Holzwickederin zu einer Geldstrafe von 500 Euro zu verurteilen. Für eine junge Mutter, die allein das Kindergeld und die Grundsicherung als Einkünfte angegeben hat, durchaus viel Geld.

Betrug


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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