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Mutmaßlicher Reichsbürger wegen Nötigung zu 1.350 Euro Geldstrafe verurteilt

Ein 55 Jahre alter Holzwickeder, der ganz offenkundig der Reichsbürger-Ideologie anhängt, ist heute vor dem Amtsgericht Unna wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro  verurteilt worden. Der Angeklagte war vor Gericht nicht erschienen. Deshalb ereilte ihn seine Strafe in Form eines Strafbefehls.

Was war passiert? Die Gemeinde Holzwickede hatte am 2. Oktober vorigen Jahres versucht, für die GEZ rückständige Rundfunkbeiträge in Höhe von 911,34 Euro von dem Holzwickeder zu kassieren. Daraufhin schrieb der Angeklagte am 7. November einen krausen Brief an Holzwickedes Bürgermeisterin Ulrike Drossel, den er als „einstweilige Verfügung“ verstanden wissen will, mit der er der Gemeinde untersage, ihn weiter zu belästigen. Für den Fall der Zuwiderhandlung, die Gemeinde also nicht von ihrer Forderung gegen ihn ablasse,  droht er als Rechtsfolge Holzwickedes Bürgermeisterin „sechs Monaten Haft“ oder ersatzweise „250.000 Euro“ Geldstrafe an. Legitimiert für solchen Unsinn sieht sich der 55-Jährige durch einen „Heiligen Auftrag im Völkerrecht“.

Ob Richter Jörg Hüchtmann ebenfalls in heiligem Auftrag handelt, wissen wir natürlich nicht. Ganz sicher handelte er aber im Auftrag des Volkes und auf Grundlage der deutschen Strafprozessordnung, als er in Abstimmung mit der Staatsanwältin den Angeklagten in Abwesenheit zu 90 Tagessätzen a‘  15 Euro verurteilte. Sein Urteil im Rahmen eines Strafbefehlverfahrens ist rechtskräftig.

Wir dürfen nun gespannt sein, ob der 55-jährige Holzwickeder das auch so sieht.

Nötigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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