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Mundraub im Norma bringt Angeklagten schon vor dem Urteil in Haft

Weil er am 9. September vorigen Jahres im Norma an der Bahnhofstraße Lebensmittel im Wert von 36,60 Euro in seinen Rucksack stopfte und damit ohne zu bezahlen verschwinden wollte, musst sich der 57-jährige Marek S. heute (19. März) wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht Unna verantworten.

Ein klassischer Mundraub und eigentlich eine Lappalie – dennoch landete der Angeklagte schon vor der Verhandlung heute für 30 Tage in Haft. Weil er zu den ersten angesetzten Verhandlungsterminen erst gar nicht erschienen war und sich auch nicht erklären wollte, war Amtsrichter Christian Johann „auf Nummer Sicher“ gegangen und hatte den 57-Jährigen bis zum neuen Termin inhaftieren lassen.

Dort saß der Angeklagte heute, flankiert von seinem Pflichtverteidiger und einer Dolmetscherin.  Den Hinweis des Richters: „Sie hätten nicht ins Haft gemusst“, quittierte er mit einem kurzen Nicken. Die ihm vorgeworfene Tat räumte S. aber sofort ein. Reumütig versprach er, dass so etwas nicht wieder vorkomme. Als Motiv für den Diebstahl gab er an: Zur Tatzeit sei er arbeitslos gewesen und habe noch keine Unterstützung vom Amt bekommen. „Ich hatte kein Geld und Hunger.“

Für diese Situation zeigte Richter Christian Johann sogar gewisses Verständnis. „Wenn ich Hunger hätte, würde ich das wohl auch tun. Ich würde dann aber auch bestraft.“  Allerdings ist der Angeklagte nicht zum ersten Mal straffällig geworden. Seit 2011 ist der 57-Jährige insgesamt zehn Mal einschlägig quer durchs ganze Ruhrgebiet wegen Diebstählen teils auch zu längeren Haftstrafen verurteilt worden.

700 Euro Geldstrafe wegen Diebstahls

Zuletzt wohnte er bei einem Bekannten in Unna, weil er die Miete für seine eigene Wohnung nicht mehr zahlen konnte und diese verloren hatte. Als monatlichen Einkünfte gab S. heute 300 Euro an, da er inzwischen Unterstützung erhält. „Wie soll es denn mit Ihnen weitergehen“, wollte der Richter von ihm wissen: „In ihrem Alter ist es nicht mehr so cool auf der Straße zu leben.“

Eine überzeugende Antwort hatte der Angeklagt nicht parat: Er könne wieder bei seinem Bekannten unterkommen und versuche dann, sich nützlich zu machen, zu arbeiten und etwas Geld zu verdienen.

Wie soll es denn mit Ihnen weitergehen“? In ihrem Alter ist es auch nicht mehr so cool auf der Straße zu leben.“

Frage von Amtsrichter Christian Johann an den Angeklagten

Ob er die Stellen kennen wo er Hilfe bekommen können, wollte der Richter wissen. „Nein, ich komme schon selbst zurecht“, so der Angeklagte. „Das glaube ich eher nicht“, zeigte sich Richter Christian Johann skeptisch. „Warum stehlen Sie sonst Essen und leben auf der Straße?“

Angesichts der langen Vorstrafenliste wollte die Anklagevertreterin das Verfahren nicht einfach einstellen. „Möglicherweise käme sogar eine Freiheitsstrafe in Betracht.“ Doch weil der Angeklagte geständig war und bei seiner Tat kein Schaden entstanden ist – die Ware verblieb im Norma –  beantragte sie nur eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen a‘ zehn Euro. Der Verteidiger von S. bat um ein mildes Urteil.

Richter Christian Johann schloss sich mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 700 Euro. S. muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.

Diebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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