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Mit Socken und T-Shirt Feuer in der Wohnung gemacht

Solche Mieter wünscht sich kein Vermieter: Weil er am 30. Mai des Jahres mittags in seiner Mietwohnung in der Goethestraße gezündelt hat,  fand sich der 31-jährige Arbeitslose Dawid J. gestern auf der Anklagebank des Amtsgerichtes in Unna wieder.  Dort hatte sich der gelernte Dreher wegen Sachbeschädigung zu verantworten.

Die Anklage wirft dem 31-Jährigen vor, am Tattag seine Socken, ein T-Shirt und mehrere Papierumschläge auf dem Fußboden seiner angesteckt zu haben. Zwar ging das Feuerchen später von selbst aus. Allerdings seien der geflieste Fußboden in Mitleidenschaft und auch die weißen Wände verrußt worden, wie der Vermieter später angab. Der hatte entdeckte den Schaden nach dem Auszug von Dawid J. entdeckt und renovieren lassen.

„Ich sehen es so, dass der Vermieter auf meine Kosten die ganze Wohnung renovieren lassen will.“

Der Angeklagte Dawid J.

Dass er Feuer in seiner Wohnung gemacht hat, gab der Angeklagt gestern unumwunden zu. Allerdings: Ein Schaden sei dadurch nicht entstanden. „Der Boden und auch die Wänden waren  noch weiß. Dafür habe ich auch Zeugen“, behauptete J. „Ich sehen es so, dass der Vermieter auf meine Kosten die ganze Wohnung renovieren lassen will.“

J.`s Antwort auf die Frage von Richter Granseuer, warum er denn überhaupt ein Feuer in der Wohnung entfacht habe, offenbarte dann jedoch, welch Geistes Kind der Angeklagte ist: „Ich war besoffen. Ich sitze ab und zu mal im Park. Da haben wir darüber gesprochen und ich habe das dann mal aus Spaß gemacht.  Aber nur, weil ich genau wusste, dass nichts passieren kann.“  Und das sei es ja auch nicht.

Zwar vermerkte die Polizei in ihrem Bericht, dass „Teile auf dem Boden verschmolzen“ waren. Doch das ficht David J. nicht an, als der Richter ihm das vorhielt. „Das war nur Schmutz. Dafür habe ich auch Zeugen. Wenn mich der Vermieter am letzten Tag noch in die Wohnung gelassen hätte, dann hätte ich das alles noch sauber machen können.“  Weil der entstandene Schaden nicht genau dokumentiert worden ist und auch keine eindeutigen Fotos vorlagen, sprach Richter Granseuer noch kein Urteil, sondern setzte einen weiteren Verhandlungstermin an. Dann sollen Zeugen zum Schadensumfang gehört werden.

Sachbeschädigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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