Skip to main content

Mit falschen Kennzeichen zum Gericht: Bewährungsstrafe für dreisten Ladendieb

Dreistigkeit siegt, dachte sich wohl der 35-jährige Angeklagte aus Holzwickede, der sich gestern (12.8.) wegen Diebstahls, Fahrens ohne Führerschein und Urkundenfälschung vor dem Amtsgericht Unna zu verantworten hatte. Wie sich in der Verhandlung herausstellte, war der wegen Verkehrs- und anderer Delikte 18-fach Vorbestrafte sogar zu einer Verhandlung gegen ihn im Juni diesen Jahres in Unna im eigenen Auto ohne Fahrerlaubnis und mit gefälschten Kennzeichen gekommen.

Im März des Jahres war der Holzwickeder mit seinem Pkw auf der Massener Straße mit gefälschtem Kennzeichen erwischt worden. Sein Auto hatte er anschließend noch vor seinem Haus geparkt.  Wie der 35-Jährige gestern erklärte, habe er das Auto verkaufen wollen. „Damit es nicht so blöd aussieht“ habe er das Fahrzeug mit alten Kennzeichen versehen und sogar noch mit Siegeln anderer Kennzeichen, die er im Wald d gefunden haben will, beklebt.  So ausgestattet leistete sich der  Holzwickeder eine Probefahrt, bei der er prompt erwisch wurde. Nach dem Verkauf des Autos habe er die Kennzeichen dann im Müll entsorgt.

Im Mai wurde der Angeklagte dann in einem Supermarkt in Holzwickede erwischt, als er eine Dose Keilriemenspray für 2,99 Euro entwendete.

Richter überrascht Angeklagten mit weiterem Verfahren

In der Verhandlung gestern konfrontierte Richter Jörg Granseuer den Holzwickeder überraschend mit einem weitere Verfahren gegen ihn. Danach war der 35-Jährige am 11. Juni des Jahres mit dem angeblich verkauften Pkw morgens zu seiner Verhandlung nach Unna zum Amtsgericht angereist – ohne Führerschein und mit falschen Kennzeichen. Der Angeklagte erklärte das daraufhin so:  Er habe sein Auto wegen Mängel vom Käufer wieder zurücknehmen müssen und dazu dann auch die alten Kennzeichen wieder aus dem Müll geholt.

Seinen Führerschein will er der 35-Jährige aber nach wie vor noch machen, wie er erklärte. Obwohl das als Hartz-IV-Empfänger und nur nach einem Medizinisch-Psychologischen Gutachten schwierig werden dürfte.

Das Urteil von Richter Jörg Granseuer lässt dieses Ziel zudem noch in weitere Ferne rücken: Er verurteilte den Holzwickeder wegen Diebstahls, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Zudem brummte er dem 35-Jährigen eine Sperrfrist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis und 60 Sozialstunden auf.  Zugunsten des Angeklagten, so der Richter in seiner Urteilsbegründung, habe sein volles Geständnis gesprochen gegen ihn allerdings auch seine 18 Eintragungen ins Vorstrafenregister.

Diebstahl, Fahren ohne Führerschein, Urkundenfälschung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert