Skip to main content
Bildungsberater der WFG: Jan dettweiler. Foto: WFG Kreis Unna)

Mehr Geld für Betriebe und Beschäftigte: Förderprogramm Bildungsscheck erweitert

Bildungsberater der WFG: Jan dettweiler. Foto: WFG Kreis Unna)
Bildungsberater der WFG: Jan Dettweiler. (Foto: WFG Kreis Unna)

Seit zwölf Jahren können Unternehmen und Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen von einer finanziellen Förderung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung profitieren. Möglich machen dies der Bildungsscheck NRW und eine kostenlose Beratung, z. B. durch die Stiftung Weiterbildung der Wirtschaftsförderung Kreis Unna. Um den neuen Herausforderungen der Arbeitswelt, u. a. durch die zunehmende Digitalisierung und den Fachkräftemangel, gerecht zu werden, ändert das Land NRW die Förderbedingungen des Bildungsschecks NRW zum 30. April zum Vorteil der Beschäftigten und Unternehmen.


Durch die neuen Regularien können jetzt deutlich mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus kleinen und mittelständischen Unternehmen (max. 249 Beschäftigte) eine finanzielle Unterstützung bei beruflicher Weiterbildung erhalten. Übernimmt das Unternehmen die Kosten für eine Fortbildung, so können prinzipiell alle Beschäftigten gefördert werden. Die bisher geltende Einkommensgrenze entfällt. Zudem werden jetzt auch betriebsinterne Seminare und E-Learning-Angebote gefördert. Den Unternehmen stehen nun zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr zu.

Möchte sich ein Beschäftigter individuell fortbilden und übernimmt die Kosten selbst, so werden die Verdienstobergrenzen deutlich erhöht. Sie liegen ab dem 30. April 2018 bei 40 000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (80 000 Euro bei gemeinsam Veranlagten). Neu ist auch, dass Selbstständige einen Bildungsscheck beantragen können, wenn sie innerhalb der Verdienstgrenzen liegen.

Gleiche Förderkonditionen

Gleich geblieben sind hingegen die Förderkonditionen: Unternehmen bzw. Beschäftigte erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent (maximal 500 Euro) der Kurskosten der beruflichen Weiterbildung. Pro Beschäftigten kann ein Bildungsscheck pro Jahr eingesetzt werden.
Ob Unternehmen eine Förderung durch den Bildungsscheck NRW erhalten können, kann in einem kurzen Beratungsgespräch geklärt werden. „Für ein Erstgespräch, bei dem auch Weiterbildungsbedarfe der Mitarbeiter geklärt werden können, komme ich gerne in Ihr Unternehmen“, so Jan Dettweiler, Bildungsberater der Wirtschaftsförderung Kreis Unna. Zur Kontaktaufnahme ist er telefonisch unter Tel. 02303-27-22 90 oder per E-Mail an j.dettweiler@wfg-kreis-unna.de erreichbar.

WFG

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert