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Kiloweise Drogen gebunkert: 26-jährigem Holzwickeder droht ohne Aussage Haftstrafe

Was die Anklage dem 26-jährigen Holzwickeder vorwirft, ist nicht von Pappe: Mitte 2016 soll der Angeklagte in seiner Wohnung in Holzwickede ein Kilogramm Marihuana gebunkert und davon 200 Gramm im Wert von 900 Euro an einen Abnehmer verkauft haben.

Im Juni 2017 fanden die Drogenfahnder dann in seiner Wohnung erneut ein halbes Kilogramm Marihuana sowie Haschisch und Ecstasy. Schließlich soll der Holzwickeder, der nach eigenen Angaben vom Geld seiner Eltern lebt, Ende 2016 auf der Internetplattform eBay ein hochwertiges Mountainbike im Wert von rund 3 000 Euro verkauft haben, das gestohlen und an dem die Rahmennummer entfernt worden war.

Zu diesen Anklagevorwürfen verweigerte der 26-Jährige heute auf Nachfrage vor dem Schöffengericht Unna jede Aussage. Sein Anwalt erklärte lediglich dazu, dass sein Mandant selbst Konsument von Marihuana und Ecstasy sei. Eine Aussage wolle sein Mandant nicht machen, deutete der Anwalt an, weil er Angst vor Repressalien aus dem Rockermilieu habe.

Angst vor Repressalien aus Rocker-Milieu

Damit war der Angeklagte allerdings bei Richter Jörg Hüchtmann an den Falschen geraten: Dieser wies den Angeklagten und auch seinen Anwalt zunächst darauf hin, dass es eine Kronzeugen-Regelung gibt, nach der einer Vergünstigung bei der Strafzumessung rechnen kann, wenn er maßgeblich zur umfassenden Aufklärung einer Straftat beiträgt.  Anschließend gab der Richter unmissverständlich zu erkennen, dass es angesichts der Schwere der ihm vorgeworfenen Straftaten für den Holzwickeder wohl nur dann eine Möglichkeit gibt, um eine längere Haftstrafe herum zu kommen, wenn er zur Aufklärung beiträgt.

Schließlich unterbrach er die Sitzung für 20 Minuten, um dem Angeklagten nach dieser klaren Ansage noch einmal Gelegenheit zu geben, sich mit seinem Rechtsbeistand zu beraten. Nach der Pause zeigte sich der Angeklagte bereit zur Aussage. Er habe gehört, dass ein gewisser Ali K. Drogen verkaufe. Allerdings habe er schon länger keinen Kontakt mehr zu ihm. Wann und wo er ihn kennengelernt habe, wusste er auf Befragung auch nicht mehr so genau.

Strafvergünstigung nur gegen umfassende Aufklärung

„Wenn Sie in dieser Pauschalität verbleiben wollen, lassen Sie uns das alles hier sofort abblasen“, zeigte sich der Richter sichtlich verärgert. „Meine Geduld ist begrenzt. Sie eiern hier herum, obwohl Sie von uns eine Chance kriegen. Sie müssen uns schon Ross und Reiter nennen.“ Das Gericht könne auch gleich zu seinen Vorstrafen kommen und dann zu einem Urteil, so der Richter weiter: „Aber das würden Sie nicht lustig finden, kann ich Ihnen versprechen.“

Meine Geduld ist begrenzt. Sie eiern hier herum, obwohl Sie von uns eine Chance kriegen. Sie müssen uns schon Ross und Reiter nennen.“

Richter Jörg Hüchtmann zum Angeklagten

Der Verteidiger bat daraufhin um Bedenkzeit für seinen Mandanten: „Er ist sichtlich nervös und überfordert mit der Erinnerung. Es wäre vielleicht hilfreich, wenn er sein beschlagnahmtes Handy zur Hilfe nehmen könnte.“

Das sah auch das Gericht ein. Ebenso wie die Tatsache, dass man sich in der Drogenszene nicht unbedingt mit vollem Namen und Adresse vorstellt. Schließlich könnten aber auch die Ermittler dem Angeklagten auf die Sprünge helfen mit ihren Fragen.

Aus diesem Grund wurde die Verhandlung zunächst vertagt, damit der Angeklagte zunächst noch einmal befragt werden kann. „Aber hüten Sie sich davor, falsche Angaben zu machen“, warnt Richter Jörg Hüchtmann den Holzwickeder zum vorläufigen Abschied. „Das wird Ihnen sonst entsetzlich auf die Füße fallen.“

 

BTM


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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