Skip to main content

Keine geeignete Flächen: Gemeinde lehnt Freilauffläche für Hunde ab

Holzwickedes Hundehaltere formieren sich: Sie wünschen sich eine umzäunte Freilauffläche für ihre Hunde und sammeln nun Unterschriften für einen Bürgerantrag. (Foto: P. Gräber - Emscherblog.de).
Die Gemeinde Holzwickede kann den Hundehaltern in Holzwickede mangels geeigneter Grundstücke keine Freilauffläche für ihre Hunde zur Verfügung stellen.  (Foto: P. Gräber – Emscherblog.de).

Die Gemeinde Holzwickede kann keine Hundefreilauffläche auf ihrem Gebiet ausweisen, da sie über keine geeigneten Grundstücke verfügt. Einstimmig bei zwei Enthaltungen nahm der Planungs- und Bauausschuss in seiner Sitzung am Dienstagabend (6. Februar) diesen Sachverhalt zur Kenntnis.

Die Absage an die Hundehalter, die einen entsprechenden Antrag gestellt und mit einer Unterschriftensammlung untermauert hatten, wird durch die Verwaltung noch erfolgen. Bereits in seiner Sitzung im November vorigen Jahres hatte der Gemeinderat festgestellt, dass der Antrag der Bürger auf Ausweisung einer Hundefreilauffläche formalrechtlich unzulässig ist.

Als Ergebnis einer längeren Debatte im Rat hatten die Fraktionen die Verwaltung dennoch beauftragt, die möglichen Kosten, geeignete Flächen und Risiken in einer Vorlage darzulegen. Das hat die Verwaltung im Fachausschuss heute getan.

Nur zwei kleine Grundstücke in Hengsen

Nach Prüfung sämtlicher im Eigentum der Gemeinde stehenden Grün- und Ackerflächen in der Größe von 300 bis 600 m2 kommen nach Darstellung der Verwaltung nur zwei Flächen für den beantragten Zweck in Frage. Beide Flächen liegen in Hengsen zwischen der Weststraße und der Autobahn 1 (A 1), wob ei die eine Fläche ist 342 m2 groß, die andere 323 m2  ist. Nach übereinstimmender Ansicht aller Fraktionen sind beide Flächen zu klein und nicht geeignet für den beantragten Zweck.

Bei ihrer Kostenschätzung geht die Verwaltung von insgesamt 6 554,54 Euro bei einem Flächenbedarf von 400 m2 aus. Konkret werden für Materiallieferung (Zaun, Beton, Sand) 3 685,37 Euro, für eine Zaunmontage mit Toreinbau 2 682,05 Euro sowie für Bodenarbeiten 187,12 Euro kalkuliert.

Die Verkehrssicherungspflicht für die Hundefreilauffläche könnte durch eine klare und eindeutige Vereinbarung übertragen werden, jedoch verbleibe eine Kontroll- und Überwachungspflicht bei der Gemeinde. Auch die Herrichtung und Pflege der Fläche könnte durch die Antragsteller übernommen werden. Allerdings wäre der Regelungsbedarf groß, da eine Vielzahl von Rechten und Pflichten detailliert zu vereinbaren wäre.

Außenbereich und keine Parkmöglichkeiten

Problematisch ist bei beiden Flächen außerdem, dass weder geeigneten Abstellflächen für Pkw vorhanden sind noch welche eingerichtet werden können.

Die Weststraße ist zu schmal, um ohne massive Behinderungen am rechten Fahrbahnrand parken zu können. Eine ständige Überwachung durch die Ordnungsbehörde wäre erforderlich, so die Verwaltung weiter.

Die andere Fläche liegt nach ihrem Zuschnitt in der Verlängerung der Kronenstraße nach Norden. Die Kronenstraße weist beidseitige Wohnbebauung auf, so dass die Anliegerstraße mit Parksuchverkehr überlastet werden könnte. Außerdem wäre noch zu klären, wie die Anlieger dem Vorhaben einer Freilauffläche gegenüberstehen.

Schließlich kommt hinzu, dass beide Flächen in Hengsen im Außenbereich liegen, wo nur privilegierte oder sonstige Vorhaben zulässig sind. Hundeauslaufplätze gehören normalerweise nicht dazu, Die Genehmigung durch den Kreis hinge deshalb von einer detaillierten Bauvoranfrage ab.

Hundefreilauffläche


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert