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Holzwickeder versteckt Kumpel vor Polizei im Schrank: Sechs Monate Haftstrafe

Es ist eine Geschichte, wie sie nur das wahre Leben schreiben kann: Weil er seinen wegen Diebstahls gesuchten Kumpel vor der Polizei in seinem Kleiderschrank versteckte ist ein 42 Jahre alter Holzwickeder vor dem Amtsgericht Unna zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

Die Anklage warf dem arbeitslosen und alleinerziehenden Vater einer achtjährigen Tochter, die gestern die Verhandlung im Gerichtssaal miterlebte, Strafvereitelung vor: Am 14. Februar dieses Jahres standen plötzlich Polizeibeamte vor der Tür des Holzwickeders. Sie hatten einen Hinweis bekommen, dass sich der wegen Diebstahls gesuchte 56 Jahre alte Kumpel des 42-Jährigen in dessen Wohnung aufhält.

Der Angeklagte stritt zunächst ab, den Gesuchten zu kennen und verweigerte den Beamten den Zutritt in seine Wohnung. Doch die Polizisten ließen sich nicht abwimmeln. Daraufhin ließ der 42-Jährige die Beamten ein und wechselte die Strategie: Er kenne den Gesuchten, aber nur flüchtig. Der Gesuchte sei jedoch nicht in der Wohnung.  Von seinem Schlafzimmer wollte der Angeklagte die Polizeibeamten weiterhin fernhalten: Dort schlafe seine kleine Tochter, die nicht gestört werden dürfe.

Schrankhocker im Zeugenstand

Im Schlafzimmer fanden die Beamten dann tatsächlich die achtjährige Tochter des Holzwickeders im Bett vor – allerdings auch den gesuchten 58-Jährigen im Kleiderschrank des Zimmers.  

Daraufhin tischte der alleinerziehende Vater folgende Geschichte auf: Er habe nicht gewusst, dass sein Bekannter noch in der Wohnung ist. Er sei zwischenzeitlich kurz eingeschlafen und nach dem Aufwachen davon ausgegangen, dass sein Bekannter die Wohnung schon verlassen hat. Im Übrigen habe er nicht gewusst, dass sein 56 Jahre alte Bekannter von der Polizei gesucht wird.

Weil Richter Jörn Granseuer dem Angeklagten zumindest die Chance geben wollte, dass sich seine hanebüchene Geschichte als wahr erweist, wollte er vor seinem Urteilsspruch den Schrankhocker als Zeugen befragen. Zwei Verhandlungstermine ließ der 58-Jährige platzen. Gestern versuchte er dann, seinen angeklagten Kumpel  so gut es ging zu entlasten: Sein Kumpel habe nicht gewusst, dass er versteckt hielt und auch nicht, dass nach ihm gefahndet worden sei. Er habe ja selbst nicht gewusst, dass er von der Polizei gesucht wird, erklärte er im Zeugenstand treuherzig.

Achtjährige Tochter ins Bett gelegt

Überzeugen konnte der Zeuge den Richter nicht: „Ich glaube Ihnen nicht“, erklärte Jörn Granseuer auch dem Angeklagten. Der Richter geht davon aus, dass der 42-Jährige verhindern wollte, dass die Polizei seinen Bekannten festnimmt und dazu auch seine achtjährige Tochter vor der Durchsuchung ins Bett gelegt hat.

Gegen den Angeklagten sprach bei der Urteilsfindung, dass er nicht weniger als neun Vorstrafen im Bundeszentralregister aufzuweisen hat und unter zweifacher Bewährung steht.  Eine weitere Bewährungsstrafe kam deshalb nicht mehr in Frage für den Richter. Er verurteilte den alleinerziehenden Vater wegen Strafvereitelung zu sechs Monate Freiheitsstrafe. 

Amtsgericht, Strafvereitelung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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