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Holzwickeder stiehlt zwei Schachteln Zigaretten: Langjährige Haftstrafe

Weil er vom Amtsgericht Unna im November vorigen Jahres wegen Diebstahls zu drei Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden war, ging ein 36jähriger Holzwickeder in die Berufung. Heute (13. Februar) fand er sich vor dem Landgericht Dortmund wieder. Dort wurde sein Urteil zwar um einen Monat auf zwei Monate Haft reduziert. Trotzdem muss der Holzwickeder nun insgesamt 18 Monate hinter Gittern absitzen.

Die Tat des Holzwickeders ist unstrittig: Am 18. Juli vorigen Jahres hatte er im Aldi an der Stehfenstraße zwei Schachteln Zigaretten im Wert von 8,95 Euro eingesteckt und war dabei erwischt worden, als er den Laden ohne zu bezahlen verlassen wollte.

Eigentlich das, was Juristen ein Bagatelldelikt nennen. Wenn, ja wenn der Angeklagte nicht schon 21 (!) teils einschlägige Vorstrafen auf seinem Kerbholz und zudem auch noch unter zweifacher Bewährung gestanden hätte. So aber musste Richter Becker dem 36jährige heute erklären: „Irgendwann ist das Ende der Fahnenstange erreicht.“

Irgendwann ist das Ende der Fahnenstange erreicht.“

Richter Becker

Als Begründung für seine Berufung führten der Angeklagte und seine Verteidigerin heute persönliche Umstände an, die zu einer günstigen Sozialprognose geführt hätten: Der Holzwickeder leide schon länger unter psychischen Problemen und Angstzuständen und habe nun endlich seine Ängste überwunden und sich zu einer Therapie entschlossen, so seine Verteidigerin. Verschlimmert hätte sich sein Krankheitsbild noch dadurch, dass die Lebensgefährtin des Angeklagten nach seiner Verurteilung eine Fehlgeburt erlitten habe, weshalb sich der 36-Jährige schwere Vorwürfe mache. Schließlich bemühe sich der bisher arbeitslose Holzwickeder neuerdings, eine berufliche Existenz aufzubauen. So habe er einen Kiosk gemietet in Holzwickede, den er nach einem Existenzgründungsseminar des Jobcenters auch bald als Selbstständiger betreiben wolle. Durch das traumatische Erlebnis der Fehlgeburt habe es bei ihm „Klick gemacht“, erklärte der Angeklagte: „Ich will mein Leben ändern und straffrei führen.“

21 Vorstrafen und unter zweifacher Bewährung

Genau das wollte ihm der Vertreter der Anklage nicht so recht abnehmen: Von einer günstigen Sozialprognose könne nämlich überhaupt nicht die Rede sein. Vielmehr falle es dem Angeklagten offenbar schwer, einzusehen, dass er „eklatant versagt hat und nun die Konsequenzen tragen muss“, so der Oberstaatsanwalt. Eine günstige Sozialprognose sei dem 36-jährigen schließlich auch schon durch das Amtsgericht Unna gestellt worden, obwohl bereits vier Mal Bewährungen widerrufen worden waren. „Das alles hat der Angeklagte gewusst und trotzdem erneut eine Straftat begangen.“ Mit Urteil des Amtsgerichts Unna vom 16. März 2016 wurde eine Haftstrafe trotzdem noch einmal zur Bewährung ausgesetzt. „Und was passiert?“, so der Oberstaatsanwalt: „Nur vier Monate später begeht der Angeklagte erneut eine einschlägige Tat. Krasser kann man doch gar nicht zeigen, dass man nicht gewillt ist, sich zu ändern und fremdes Eigentum zu respektieren.“

Wir können bei Ihnen nicht von einer günstigen Sozialprognose ausgehen.“

Richter Becker in seiner Urteilsbegründung

Der Angeklagte mag ja unbestreitbar krank sein. „Mit seinen Straftaten hat seine Krankheit aber rein gar nichts zu tun“, betont der Oberstaatsanwalt. Der Angeklagte, der bislang für seine drei kleinen Kinder, die bei seiner Ex-Frau leben, keinen Unterhalt zahlt, will außerdem künftig seinen Lebensunterhalt mit einem angemieteten Kiosk bestreiten. Er wolle so sein „Leben in den Griff kriegen“, erklärte der Angeklagte.“ – „Ich würde das nicht glauben“, meint dagegen der Oberstaatsanwalt. Vielmehr seien das alles Versuche, nach dem Urteil des Amtsgerichtes Unna im November noch schnell eine günstige Sozialprognose zu dokumentieren. „Aber was wir hier gehört haben, sind alles nur Absichtserklärungen. Eine günstige Sozialprognose ist aber immer nur aus der Vergangenheit möglich.“ Darum sei das Urteil des Amtsgerichts auch gerechtfertigt, so der Oberstaatsanwalt.

Erneute Bewährung in der Berufung abgelehnt

Ähnlich sah es auch Richter Becker, der das Urteil zwar um einen Monat auf nur noch zwei Monate reduzierte. „Wegen des sehr geringen Warenwertes“, wie er begründete. Allerdings hielt auch das Gericht eine erneute Bewährung nicht mehr für möglich. Doch genau darauf kam es dem Holzwickeder in seiner Berufung aber wohl an. Denn nun muss er unter Berücksichtigung seiner zwei laufenden Bewährungsstrafen insgesamt 18 Monate hinter Gitter.

„Wir können bei Ihnen nicht von einer günstigen Sozialprognose ausgehen“, begründete Richter Becker sein Urteil. Der Angeklagte habe schon „mehrere Bewährungschancen nicht genutzt“ und alle „Warnungen eklatant missachtet“. Bei seiner bisher letzten Tat habe der Holzwickeder auch genau gewusst, dass er bereits unter zwei Bewährungsstrafen stehe. „Besonders schwer wiegt die hohe Rückfallgeschwindigkeit“, die zeige, dass der Holzwickeder sich durch die vorherigen Bewährungsstrafen nicht im Geringsten beeindrucken ließ.

Diebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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