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Holzwickeder mit „chaotischer Ader“ überliest Fahrverbot: 450 Euro Geldstrafe

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Vielleicht hätte der 49-jährige Holzwickeder etwas genauer hinsehen sollen, als er im Sommer 2014 seine Anzeige wegen zu schnellen Fahrens bekommen hatte. Dann wäre ihm wohl die Anklage wegen Fahrens ohne Führerschein heute vor dem Amtsgericht Unna erspart geblieben. Doch der Reihe nach:

Im Sommer 2014 war der Holzwickeder auf der Autobahn 1 erwischt worden, weil er 36 km/h schneller als erlaubt mit seinem Auto unterwegs war. Daraufhin wurde auch ein Fahrverbot von einem Monat gegen ihn verhängt. In dem amtlichen Schreiben wurde ihm dazu mitgeteilt, dass er  — wie in solchen Fällen üblich — den Zeitpunkt seines Fahrverbotes selbst wählen kann.

Da er als Selbstständiger auf seinen Führerschein angewiesen ist, wollte der Holzwickeder das Fahrverbot in die Weihnachtszeit zum Jahreswechsel 2014/15 legen, wie er heute erklärte. Doch dann habe er unerwartet doch noch einige Aufträge in der Weihnachtszeit bekommen und deshalb sein Fahrverbot noch weiter hinausgeschoben.

Kein Sinn für Papierkram

Das hätte er besser nicht getan und das amtliche Anschreiben zur Anzeige genauer durchgelesen. Denn darin informierten die Behörden ihn zwar, dass er den Zeitpunkt seines Fahrverbotes wählen kann. Allerdings weisen sie am Ende des Schreibens auch darauf hin, dass ein Fahrverbot bis spätestens 20. Januar 2015 zu nehmen ist oder es ansonsten zwingend greift. Und das hatte der 49-Jährige offenbar überlesen.

Mit anderen Worten: Ab Januar 2015 war der Holzwickeder ohne Fahrerlaubnis mit seinem Auto unterwegs. Sein Pech: Im Zeitraum von 19. Februar bis 4. April 2015 wurde er insgesamt viermal in Holzwickede und ein weiteres Mal in Unna geblitzt, weil er zu schnell unterwegs war.

Erst durch diese Anzeigen habe er dann erfahren, dass er sich strafbar gemacht habe, so der Angeklagte. In der Verhandlung heute entschuldigte er sich damit, dass er „eine chaotische Ader“  und „nicht so mit dem Papierkam“ habe. Den Hinweis mit dem zwingenden Termin für das Fahrverbot habe er „ganz einfach überlesen“.

Da der Holzwickeder bisher unbescholten durchs Leben gegangen ist, ließ Richter Jörg Hüchtmann Milde walten und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 450 Euro – verbunden mit dem guten Rat, amtliche Schreiben in Zukunft immer sorgsam bis zum Ende zu lesen.

Fahren ohne Führerschein


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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