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Holzwickeder hortet fast 1,5 Mio. Dateien mit Kinderpornografie: 27 Monate Haftstrafe

Wegen der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von kinderpornografischen Schriften stand heute (21. Mai) ein 44-jähriger Holzwickeder vor dem Schöffengericht in Unna.  Was die Kripo am 15. November vorigen Jahres auf den Computern und Festplatten des ledigen Angeklagten entdeckten scheint unglaublich: Nahezu fast 1,5 Millionen Dateien, Fotos und Videos, mit Kinderpornografie schlimmster Sorte beschlagnahmten die Beamten in seiner Wohnung in Holzwickede..

„In der Menge sind Sie damit bei uns Spitzenreiter“, kommentierte Richter Jörg Hüchtmann den traurigen Fund. „Wie kam es zu dieser unfassbaren Menge?“  Der 44-jährige Holzwickeder zeigte sich zwar in vollem Umfang geständig, aber wenig gesprächig auf der Anklagebank. Wenn überhaupt  antwortete er sehr leise und  kaum verständlich. Leugnen hätte wohl angesichts dieser Beweislast auch wenig Zweck gehabt. Neben den eigentlichen Fotos und Videos fanden die Ermittler auch die nötigen Peer-To-Peer-Programme, um die illegalen Dateien in den überwiegend anonymen Netzwerken tauschen zu können.

Verteidiger nennt „Sammelwut“ als Motiv

Über seinen Verteidiger ließ der Angeklagte, der noch im Elternhaus lebt, erklären: Er sei längere Zeit arbeitslos gewesen und habe aus Langeweile die Dateien heruntergeladen. Tatsächlich, so der Verteidiger, „müsste man wohl auch einen Fulltime-Job haben, um alle diese Dateien anzusehen“.

„Zeitlich ist das auch kaum erfassbar“, meinte auch der Richter. Ob der Angeklagte die verbotenen Dateien dann zum Zwecke des Tauschens oder Handels heruntergeladen habe? „Nein“, so der 44-Jährige.

Der Verteidiger schilderte seinen Mandanten als eine Art Messie: „Es war mehr eine Sammelwut, auch wenn das für Außenstehende nicht ganz nachvollziehbar ist.“ Das ändere natürlich nichts am Sachverhalt, so der Verteidiger, können aber „das Verhalten verständlich machen“, so der Verteidiger. Das allein sei schon „eine Herkules-Aufgabe“, wie Richter Jörg Hüchtmann trocken kommentierte.

Psychologische oder medizinische Hilfe hat der Angeklagte keine gesucht oder in Anspruch genommen. Auf Nachfrage der Staatsanwältin bezeichnete er seine sexuelle Orientierung als „normal“ und, auf nochmaliges nachhaken: Er stehe auf Frauen. Und pädophile Neigungen? Darauf der 44-Jährige: „Das Interesse ist da, aber ich würde niemals ein Kind anfassen.“ Es gehe ihm auch nicht gut mit dem, was er getan habe. „Es wird sicher nie wieder passieren.“

Angeklagte nicht vorbestraft

Sehr überzeugend klang das nicht in den Ohren der Staatsanwältin, wie diese in ihrem Plädoyer deutlich machte. Der Angeklagte sei zwar voll umfänglich geständig. Auch habe er bisher keinerlei Vorstrafen.  Doch gegen ihn sprechen eben diese unglaublichen Datenmenge von fast 1,5 Mio. Dateien mit Kinderpornografie. „So etwas hatten wir noch nicht“, so die Anklagevertreterin. Man dürfe nicht vergessen: Hinter jeder dieser Dateien stehen Kinder. Deshalb sei das Vergehen schwerwiegend. Was sie vor allem vermisst ist „die Nachvollziehbarkeit und der Wille etwas zu ändern“, so die Anklagevertreterin. „Die Gedanken und Neigungen sind frei. Aber hier sehe ich Wiederholungsgefahr.

Daher beantragte die Staatsanwältin eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und drei Monaten für den Angeklagten. Dessen Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant geständig und sehr kooperativ gewesen ist. Außerdem sei er nicht vorbestraft. Die große Datenmenge an Kindepornografie sei natürlich „nicht nachvollziehbar für Menschen, die kein Interesse an so etwas haben“, so der Verteidiger.  Es sei auch ein Problem des Internets: „Man sieht etwas, lädt es herunter, ohne sich groß Gedanken zu machen, was dahinter steckt.“   Sein Mandant habe jedoch einen Beruf gefunden, kümmere sich um seine Mutter und habe abgeschlossen mit seiner Tat. Deshalb sei eine Gesamtstrafe unter zwei Jahren, zur Bewährung ausgesetzt, angemessen.

Fotos und Videos auch weiterverbreitet

Mit seinem Urteil von zwei Jahren und drei Monaten folgte Richter Jörg Hüchtmann dem Antrag der Anklagevertreterin. Der Holzwickeder habe über viele Jahren hinweg fast 1,5 Millionen Dateien mit kinderpornografischen Inhalten erfasst, abgespeichert und gesammelt, so die Urteilsbegründung.  Aufgrund der Peer-To-Peer-Programm, die er dafür einsetzte, war ihm geläufig, dass er die Dateien auch weiterverbreitet und anderen Nutzern Zugang dazu verschafft.

 Es sei zwar richtig, dass „zunächst die Gedanken und Neigungen frei sind“, so der Richter weiter. „Aber das Auslösen solcher Neigungen ist nicht akzeptabel und deshalb unter Strafe gestellt.“  Gegen den Angeklagten spreche auch, dass er sich auch im Tatnachgang nicht erkennbar intensiv mit seinem Verhalten auseinandergesetzt hat, etwa indem er sich um eine Therapie bemühte. „Da ist noch deutlich Luft nach oben“, so der Richter.  Bei dieser Sachlage sei eine Bewährung oberhalb von zwei Jahren dann ohnehin nicht mehr in Frage gekommen.

Kinderpornografie


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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