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Hauptausschuss: Fraktionen wollen Arbeitskreis Rathausneubau behalten

Die CDU ist mit ihrem Antrag, den Arbeitskreis zum Rathausneubau abzuschaffen und sämtliche Beratungs- und Abstimmungsgespräche zur Sanierung und Erweiterung des Rathauses nur noch in den politischen Gremien stattfinden zu lassen, gescheitert. Alle übrigen Parteien wollen dem Arbeitskreis festhalten,  machten ihre Sprecher im Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag deutlich. Er habe sich gut bewährt.

Für die CDU begründeten Frank Lausmann und Frank Markowski ihren Antrag damit, dass der Eindruck in der Öffentlichkeit, dass Politik im Hinterzimmer stattfindet, vermieden werden muss. Die Behandlung in den vorgesehen Ausschüssen sei transparenter. Häufig werde auf die Information in interfraktionellen Arbeitskreisen verwiesen, statt in den zuständigen Ausschüssen zu informieren. „Wir sehen die Gefahr eine Doppel-Information oder des Verzichts auf Information in den Ausschüssen“, so Lausmann. „Deshalb wollen wir die Arbeitskreise nicht.“

Für die Verwaltung machte Kämmerer Christian Grimm klar, dass der Arbeitskreis Rathausneubau sehr effizient arbeitet, es aber auch ohne ginge. Allerdings müsste dann der Planungs- und Bauausschuss viel häufiger tagen, weil die Verwaltung regelmäßig berichten oder sich mit der Politik abstimmen muss.

Die übrigen Fraktionen erklärten im Ausschuss unisono, an den Arbeitskreisen festhalten zu wollen: Sie dienten lediglich der schnellen Information zwischen Veraltung und Politik. Beschlüsse werden gar nicht gefasst. Das wäre auch unzulässig. Dass in den zuständigen Fachausschüssen informiert und entschieden wird, sei vorgeschriebene Praxis und müsse nicht eigens beschlossen werden.

Der Antrag wurde deshalb abgesetzt. Für die Ratssitzung soll die Verwaltung eine neue Beschlussvorlage erarbeiten.

25%-Regelung soll rechtssicher werden

Ebenfalls in der Sitzung vorgestellt wurde von der Verwaltung,  wie die sogenannte 25%-Regel bei Vermarktung gemeindeeigener Flächen umgesetzt werden soll. Dazu hat die Verwaltung gleich zwei Rechtsgutachten eingeholt, um in Zukunft auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.

Das „sehr komplexe Thema“ wurde von Wirtschaftsförderer Stefan Thiel vorgestellt. Ziel ist es, die 25 Jahre alte 25%-Regel so anzupassen, dass es eine klare, rechtliche Leitlinie für die künftige Bauleitplanung gibt.

Bevor mit der Planung begonnen wird, sollte grundsätzliche Bereitschaft des Grundstückseigentümers bestehen, 25% der künftigen Nettobaufläche sowie die öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen an die Gemeinde zu veräußern.

Grundsätzlich soll es zwei Möglichkeiten geben: Der Investor veräußert 25% Wohnbaufläche an die Gemeinde, wobei die Gemeinde für im Flächennutzungsplan ausgewiesene landwirtschaftliche Flächen 2,50 Euro/m2 zahlt sowie für Wohnbauland 5 Euro/m2 .

Die wohl häufigere Anwendung ist ein Ablösebetrag. Dabei sollen Eigentümer von Grundstücken geringer Größe nicht benachteiligt werden. Deshalb sollte bei der Festsetzung der an die Gemeinde abzugebende Flächenanteil bis zu einer Größe von 1.000 m2 der Nettobaufläche nicht berücksichtigt werden. Daraus resultiert, dass die Nettobaufläche mindestens eine Größe von 2.600 m2 haben muss. Beispiel: Nettobaufläche 2.600 m2, abzüglich des Eigenanteils des Eigentümers von 1.000 m2 ergeben 1.600 m2. Der 25%-Anteil der an die Gemeinde zu übereignenden Fläche beträgt demnach 400 m2 (abzüglich innere Erschließung = Ablösebetrag).  

Ausgleich für Wohnpark wird verhandelt

Üblicherweise wird der Ablösebetrag für die äußere Erschließung eingesetzt, da diese von der Gemeinde zu zahlen ist. Welche Maßnahmen ein Investor übernimmt wird zwischen ihm und der Gemeinde abgestimmt.

Genau darüber verhandelt die Gemeinde auch gerade mit dem Investor für den Wohnpark Emscherquelle (wir berichteten) Der Investor soll der Gemeinde genau beziffern, was der entfallende Kreisel am Breiten Weg gekostet hätte, den er übernehmen wollte, der aber weggefallen ist. Den finanziellen Gegenwert muss er der Gemeinde gutschreiben.

Der Rat soll die vorgeschlagene rechtssicheren Änderungen der 25%- Regelung nun verabschieden, empfahl der Ausschuss einstimmig.

Die Ausgleichsmaßnahmen durch den Investor WILMA für den Wohnpark, darauf drängte BBL-Sprecher Michael Laux, sollen von der Verwaltung unbedingt auch für die Öffentlichkeit transparent gemacht werden.

HFPA


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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