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Gestohlene Küche in Moschee aufgebaut: Sechs Monate Haft zur Bewährung

Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen Unterschlagung, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, wurde der 37-jährige B. heute vor dem Landgericht Dortmund verurteilt. Mit diesem Urteil endet ein Verfahren für ihn, das sich immerhin schon fast drei Jahre hinzog.

Der in Dortmund lebende Marokkaner war am 28. April 2016 vom Amtsgericht Dortmund zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft jedoch Berufung eingelegt, weil ihrer Ansicht nach wegen des langen Vorstrafenregisters des Angeklagten keine weitere Geldstrafe mehr in Betracht kam.

Verurteilt worden war der verheiratete Vater von drei Kindern, weil er gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter am 24. Dezember 2014 in den gepachteten Räumen seines kurz zuvor in die Insolvenz gegangenen Arbeitgebers eine Einbauküche im Wert von etwa 3.600 Euro ausgebaut hatte.

B.‘s Absicht war es, so der Richter, die Küche zu Geld zu machen. Dass er so möglicherweise Forderungen an seinen Arbeitgeber ausgleichen und nicht gewusst haben wollte, dass die Küche gar nicht seinem alten Arbeitgeber, sondern dem Vermieter gehörte, ändere nichts daran, dass es sich um einen Diebstahl handelte, so das Gericht. Die Einbauküche verkaufte B. anschließend an den Kultur- und Bildungsverein Annur in Holzwickede, in deren Moschee an der Hauptstraße er die Küche aufbaute.

Wegen Vorstrafen Geldstrafe nicht mehr angemessen

Alle Beteiligten in der Berufungsverhandlung waren sich heute einig, dass eine Haftstrafe ohne Bewährung wohl nicht für den 37-jährigen Angeklagten infrage kommt. Angesichts von zehn Vorstrafen des Angeklagten hielt aber auch der Richter eine weitere Geldstrafe nicht mehr für angemessen, da diese bisher nichts bewirkt hätten. „Und so kann es schließlich nicht immer weiter gehen. Irgendwann droht dann auch die Haft“, so der Richter. Zumal es auch bis heute von B. kein Geständnis gibt und auch die Einbauküche nur unter Schwierigkeiten und Androhung von Strafanzeigen wieder herausgerückt worden ist.

Allerdings scheint B. seit der immerhin fast drei Jahre zurückliegenden Tat auf einem ganz guten Weg, wie das Gericht anerkannte: B. habe sich inzwischen selbstständig gemacht und sei nach eigener Aussage auch dabei, sich wieder mit seiner Frau und Familie auszusöhnen. Weil das Gericht diese positiven Ansätze nicht zerstören wollte, setzte es die Haftstrafe zur Bewährung aus und ordnete einen Bewährungshelfer für B. an. „Ich gehe davon aus, dass Sie sich das Urteil als Warnung dienen lassen“, gab der Richter dem 37-Jährigen zum Abschied mit auf den Weg.

Unterschlagung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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