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Gemeinde sucht noch Wahlhelfer für Europa-Wahl

Die Gemeinde Holzwickede sucht noch Wahlhelfer für die Europa-Wahl am 26. Mai. (Foto: R_K_by_Schmuttel_- pixelio.de)

Die Gemeinde Holzwickede sucht noch Wahlhelfer für die Europa-Wahl am Sonntag (26. Mai). Wer Wahlhelfer werden kann und welche Aufgaben Wahlhelfer haben und ob es eine Entschädigung dafür gibt, erfahren Sie im Folgenden:

Wer kann Wahlhelfer werden?

Wenn Sie dabei sein wollen, müssen Sie für diese Wahl wahlberechtigt sein, d.h. Sie müssen Unionsbürger sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ansonsten werden für den Einsatz als Wahlhelfer keine besonderen Kenntnisse vorausgesetzt. Die Wahlvorstände organisieren am Wahltag den Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal und ermitteln nach Schließung der Wahlräume, also ab 18.00 Uhr, das Wahlergebnis.

Was machen Wahlhelfer?

Sechs Wahlhelfer bilden den Wahlvorstand für einen Wahlbezirk, d.h. für einen Wahlraum oder einen Briefwahlbezirk. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Wahlbezirk ab 18.00 Uhr. Wahlhelfer, die in einem Briefwahlbezirk eingesetzt sind, zählen die Stimmen der Briefwähler und stellen auch dort das Wahlergebnis fest.

Wahlvorsteher

Der Wahlvorsteher leitet den Wahlvorstand, eröffnet die Wahlhandlung und verteilt die Aufgaben auf Schriftführer und Beisitzer. Er überwacht das Verfahren der Stimmabgabe und der Stimmenauszählung, stellt das Wahlergebnis des Wahlbezirkes fest und gibt dieses nach Ende der Wahlzeit bekannt. Er sorgt für die Anfertigung der Niederschriften und die Abgabe der Wahlunterlagen an die Gemeinde. Schriftführer Der Schriftführer führt das Wählerverzeichnis und vermerkt darin die Stimmabgabe. Zudem fertigt er die Wahlniederschrift am Ende der Wahl an.

Beisitzer

Die Beisitzer geben Stimmzettel aus, beobachten den Wahlgang der Bürger und die Wahlkabinen, sortieren und zählen die Stimmzettel aus.

Aufwand und Entschädigung

Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung des Wahlraumes. Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahlräume geöffnet. Pausen zwischendurch sind in Absprache mit den anderen Wahlhelfern möglich, der Wahlraum bleibt selbstverständlich geöffnet. Sollte ein bestimmter Einsatzort oder Einsatz mit Bekannten gewünscht werden, kann dies angegeben werden. Die Gemeidne ist bemüht, Wünsche der Wahlhelfern zu berücksichtigen. Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand gibt es übrigens auch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.

Bürger, die gerne erstmals oder auch zum wiederholten Male die Tätigkeit als Wahlhelfer ausüben möchten oder die sich näher über die Tätigkeit als Mitglied des Wahlvorstandes informieren möchten, können sich im ECO PORT (Bereich Wahlen/Frau Mohr), Tel. 91 51 50, melden.

Wahlhelfer

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