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Noch gilt im Kreis Unna und der Stadt Hamm keine Stallpflicht. Doch die Kreis-Veterinärbehörde rät zur Vorsicht. (Foto: Kreis Unna)

Geflügelinfluenza: Stallpflicht teilweise aufgehoben im Kreis Unna

(PK) Als Schutz der Nutzgeflügelbestände vor der Geflügelinfluenza (H5N8) hatte die Kreis-Veterinärbehörde Ende November kreisweit eine Stallpflicht angeordnet. Die Verfügung wird nun teilweise aufgehoben.

Mit Wirkung vom 6. Februar nicht mehr gültig ist die Verordnung für Nutzgeflügel in Bergkamen, Holzwickede, Kamen, Lünen und Schwerte. Hier liegt die Geflügeldichte bei unter 300 Tieren pro Quadratkilometer. Damit besteht nach Auffassung des Fritz-Loeffler-Insitutes aktuell kein erhöhtes Einschleppungsrisiko.

Nach wie vor gilt die Stallpflicht für Nutzgeflügelbestände in Bönen, Fröndenberg, Selm, Unna und Werne. Hier liegt die Geflügeldichte bei über 300 Tieren pro km².

Weitere Informationen zum Thema und Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Links zum Umweltministerium NRW (www.umwelt.nrw.de), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV, www.lanuv.nrw.de) oder auch zum Friedrich-Loeffler-Institut (www.fli.de), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff Geflügelinfluenza).

Geflügelpest

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