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Noch gilt im Kreis Unna und der Stadt Hamm keine Stallpflicht. Doch die Kreis-Veterinärbehörde rät zur Vorsicht. (Foto: Kreis Unna)

Geflügelinfluenza: Stallpflicht komplett aufgehoben

Geflügelhalter können aufatmen: Die Ende November angeordnete Stallpflicht zum Schutz der Nutzgeflügelbestände vor der Geflügelinfluenza (H5N8) ist komplett aufgehoben. Das teilt die Kreis-Veterinärbehörde mit.

Mit Wirkung vom 17. März nicht mehr gültig ist die Verordnung damit auch für Nutzgeflügelbestände in Bönen, Fröndenberg, Selm, Unna und Werne. In Bergkamen, Holzwickede, Kamen, Lünen und Schwerte war die Stallpflicht wegen einer niedrigeren Geflügeldichte schon Anfang Februar aufgehoben worden.

In ihrer Risikobewertung richtete sich die Kreis-Veterinärbehörde nach der Einschätzung des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums. In NRW hatte es seit dem 24. Februar keinen neuen Fall der Geflügelinfluenza bei Wildvögeln und seit dem 15. Februar keinen Ausbruch bei gehaltenen Vögeln gegeben. Im Kreis Unna war kein Fall und auch kein Verdachtsfall aufgetreten.

Mit steigenden Tagestemperaturen und dem Rückzug der Wildvögel in die nördlichen Brutgebiete ist das Risiko eines Ausbruchs jetzt als gering eingestuft worden.

Weitere Informationen zum Thema und Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Links zum Umweltministerium NRW (www.umwelt.nrw.de), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV, www.lanuv.nrw.de) oder auch zum Friedrich-Loeffler-Institut (www.fli.de), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff Geflügelinfluenza). (PK | PKU)

Geflügelpest

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