Skip to main content
Klassische Sommerziele wie Mallorca, Split und Thessaloniki werden voraussichtlich ebenso nachgefragt sein, wie in den Jahren zuvor. Ergänzt werden diese beliebten Klassiker durch die bekannte Urlaubsdestination Antalya – das türkische Urlaubsziel am Mittelmeer wird durch SunExpress wieder ab Dortmund angeboten. Ganz neu im Flugplan ist das Reiseziel Heviz (Balaton), welches mit Wizz Air angesteuert werden kann. Die Region rund um den Plattensee gilt als eine der bedeutendsten Urlaubsregionen Ungarns und hat für Aktiv-, Familien- oder Wellness-Urlauber viel zu bieten. Ein weiterer Neuzugang im Sommerflugplan ist Rom. Wizz Air wird ab September die italienische Hauptstadt mit Dortmund verbinden und dann bei gemäßigten Temperaturen zum Entdecken der historischen Großstadt locken.

Flughafen verzichtet auf Beschwerde gegen Betriebszeiten-Urteil

Dortmund Airport / Hans Jürgen Landes
Die Flughafenbetreiber verzichten auf eine Beschwerde gegen das OVG-Urteil, streben aber weiter eine Betriebszeitenverlängerung fest. (Foto: Airport / Hans Jürgen Landes)

Die Flughafenbetreiber verzichten auf eine Beschwerde gegen das Betriebszeiten-Urteil. Die Ausweitung der Betriebszeiten haben die Betreiber allerdings nicht aufgegeben. Vielmehr sollen die gerichtlich festgestellten Mängel jetzt in einem gesonderten Verfahren abgestellt werden.  Das gaben die Betreiber jetzt in einer Presseerklärung bekannt.

Anfang Dezember 2015 urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) über die Genehmigung erweiterter Betriebszeiten für den Flughafen Dortmund. Die Genehmigung sei durch das Urteil für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, aber nicht aufgehoben, heißt es in der Mitteilung der Flughafenbetreiber.

Verfahren zur Mängelbeseitigung bereits eingeleitet

Bestätigt habe das Gericht, dass die Genehmigung nicht gegen Ziele der Raumordnung auf Landes- und Regionalebene verstosse. Ebenso stehe der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2 000 einer Betriebszeitenverlängerung nicht entgegen. Allerdings habe das OVG festgestellt, dass die mangelnde Plausibilität des Nachtflugbedarfs sowie Abwägungsdefizite bei der Gewichtung der Verkehrsinteressen und der Lärmschutzinteressen der Anwohner die Rechtswidrigkeit der Genehmigung ausgelöst haben. Diese Mängel können in einem ergänzenden Verfahren behoben werden.

Wir halten an unserem Antrag auf Betriebszeitenerweiterung unverändert fest und werden die für eine mängelfreie Abwägung des Verkehrsbedarfs notwendigen Daten in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster zeitnah zur Verfügung stellen.“

Udo Mager, Geschäftsführer Flughafen GmbH

Nach Prüfung der am 15. Januar 2016 zugestellten Urteilsbegründung äußert Flughafen-Geschäftsführer Udo Mager sich zum weiteren Vorgehen: “Wir werden die Nichtzulassung der Revision nicht anfechten. Wenn sich die anderen Verfahrensbeteiligten entsprechend verhalten, wird das Urteil zum 15. Februar 2016 rechtskräftig.“ Damit gelten wieder die bisherigen Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr zuzüglich einer begrenzten Verspätungsregelung für Landungen bis 23 Uhr.

Der Flughafen habe bereits einen Antrag auf Durchführung eines ergänzenden Verfahrens auf den Weg gebracht und die Bezirksregierung Münster um dessen Einleitung gebeten.  „Wir halten an unserem Antrag auf Betriebszeitenerweiterung unverändert fest und werden die für eine mängelfreie Abwägung des Verkehrsbedarfs notwendigen Daten in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster zeitnah zur Verfügung stellen. So kann die Bedarfsbegründung in der erforderlichen Weise plausibilisiert und die Grundlage für die vom Gericht beanstandete Abwägung der Bezirksregierung vervollständigt werden.“

Flughafen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert