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Flucht nach Baum-Crash: 4.000 Euro und Sperrfrist von einem Jahr

Zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro und einer Sperrfrist von einem Jahr für eine neue Fahrerlaubnis verurteilte das Amtsgericht Unna heute (27.1.) einen 56-jährigen arbeitslosen Schwerter. Der 56-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts am 17. April vorigen Jahres gegen 22.20 Uhr mit seinem Wohnmobil einen Baum an der Schwerter Straße in Holzwickede angefahren und sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt. Der Schaden an dem Baum wurde nachträglich mit 3.816,68 Euro beziffert.

Über eine Halterfeststellung war die Polizei dem Schwerter auf die Spur gekommen und hatte sich telefonisch bei ihm gemeldet. Der Beamte, der mit ihm telefonierte, sagte heute aus, dass der Angeklagte ihm damals am Telefon erklärt habe, dass bei dem Unfall nur ein Baum beschädigt worden sei und er deshalb den Schaden nicht gemeldet habe. Davon, dass jemand anders als der 56-Jährige das Unfallfahrzeug gefahren habe, sei keine Rede gewesen. „Da bin ich sicher“, so der Polizeibeamte auf Nachfrage.

Angeklagter will Unfallfahrzeug verliehen haben

Denn genau das führte der Schwerter in der Verhandlung heute zu seiner Verteidigung an:  Das Unfallfahrzeug sei zwar sein Auto, doch habe er es bei dem Unfall gar nicht gefahren.  Vielmehr habe er sein Wohnmobil innerhalb der Familie verliehen gehabt. An wen, wollte er dem Richter allerdings nicht sagen. Er habe auch nicht gewusst, dass ein solcher „Flurschaden“, wie er bei dem Unfall entstanden sei, gemeldet werden müsse, so der Angeklagte. Warum der Polizeibeamte behauptet,  dass er, der Angeklagte, das Wohnmobil gefahren hat, konnte sich dieser nicht erklären.

Der Verteidiger des 56-Jährigen räumte ein, dass sich sein Mandant am Telefon gegenüber der Polizei möglicherweise etwas „unglücklich ausgedrückt“ habe. Seine Aussage sei jedoch  glaubwürdig. Die Staatsanwaltschaft sah das anders und forderte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a‘ 10 Euro sowie eine Sperrfrist von einem Jahr. Dass der Angeklagten sein Fahrzeug zur Tatzeit nicht gefahren haben will,  sei eine reine Schutzbehauptung. Der Polizeibeamte sei dagegen glaubwürdig.

Mit seinem Urteil von 40 Tagessätzen a‘ 10 Euro und einer Sperrfrist von einem Jahr ging Richter Jörg Granseuer sogar noch über die von der Anklage geforderte Strafe hinaus. Er sei fest überzeugt, dass der Angeklagte zur Tatzeit am Steuer seines Wohnmobils gesessen habe, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Für den Polizeibeamten gebe es keinen Grund, den Angeklagten fälschlicherweise zu belasten.

Unfallflucht


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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