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Fliegengitter ohne Geld im Internet bestellt: 600 Euro Geldstrafe wegen Betrugs

Weil sie im Juni 2013 vier Fliegengitter im Wert von 50 Euro beim Onlinehändler Gartenversand24.de bestellte, obwohl sie weder willens noch bin der Lage gewesen ist, die prompt gelieferte Ware zu bezahlen, musste sich heute  eine 46-jährige Holzwickederin vor dem Amtsgericht in Unna wegen Betrugs verantworten.

Für die Holzwickederin, die von Hartz IV lebt, ist das allerdings nichts Neues: Die 46-Jährige ist wegen mehrere Dutzend Betrugsfälle einschlägig vorbestraft und auch schon zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Verbüßen musste sie diese allerdings keine von ihren Vorstrafen vollständig: Die Holzwickederin ist psychisch krank und deshalb auch in Therapie.

Ich musste das einfach tun, um mich zufrieden zu stellen. Das hat etwas mit meiner Krankheit zu tun“

Die Angeklagte (46 J.)  zu ihrem Tatmotiv

Auf der Anklagebank heute räumte sie den aktuellen Betrugsvorwurf auch frank und frei ein: Sie habe die vier Fliegengitter tatsächlich im Internet bestellt. Offenkundig gegen jede Vernunft. „Ich musste das einfach tun, um mich zufrieden zu stellen. Das hat etwas mit meiner Krankheit zu tun“, erklärte die Holzwickederin Richter Jörg Hüchtmann. Nach solchen Einkäufen fühle sie sich einfach besser, so die Angeklagte weiter.

Auf Nachfrage von Richter Hüchtmann, der die Angeklagte bereits aus anderen Verfahren kennt, versicherte die 46-Jährige, dass es ihr inzwischen zwar Dank einer Therapie gesundheitlich besser gehe. Aber noch immer habe sie depressive Phasen, falle dann „wie in Loch“.

Aus einem ärztlichen  Gutachten, das in einem der Vorverfahren erstellt wurde, geht indes hervor, so Richter Jörg Hüchtmann, dass die Angeklagte einen „gesundheitlichen Hintergrund“ habe, im Tatzeitraum allerdings im strafrechtlichen Sinne voll verantwortlich für ihr Tun gewesen ist.

Gesundheitlicher Hintergrund und mehrfache Vorstrafen

Die 50 Euro zurückgezahlt hat die Holzwickeder bislang  allerdings nicht. „Aber ich habe Kontakt zu dem Händler aufgenommen“, erklärte sie. Von einem Kontakt habe erin Händler aber noch kein Geld, stellte Richter Jörg Hüchtmann fest. Und dass sie nach immerhin zweieinhalb Jahren erstmals Kontakt zu dem Händler aufgenommen habe, lasse „sicher nicht jeden vor Freude strahlen“.

Die Anklagevertreterin sah den Tatvorwurf des Betrugs nach der Beweisaufnahme heute bestätigt. Zugunsten der Angeklagten wertete sie ihr Geständnis sowie ihre gesundheitliche Vorgeschichte. Zudem befinde sich die 46-Jährige in Therapie. Schließlich habe es sich bei der Bestellung auch nur um einen geringfügigen Schaden gehandelt. Gegen die Holzwickederin sprechen allerdings auch ihre mehrfachen einschlägigen Vorstrafen. Deshalb sei eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro angemessen, so die Anklagevertreterin.

Das Urteil fiel etwas milder aus: Richter Jörg Hüchtmann verurteilte die Holzwickederin nur zu 600 Euro Geldstrafe. In seiner Urteilsbegründung wies der Richter darauf hin, dass er eine Geldstrafe noch einmal für ausreichend halte, weil die Holzwickederin in ihrer Therapie tatsächlich erheblich Fortschritte gemacht habe.  Außerdem habe er die finanzielle Situation der  Hartz-IV-Empfängerin berücksichtigt.

Betrug


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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