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Fernfahrer begrapscht Mitarbeiterin in Esso-Tanke: 1.500 Euro Geldstrafe

Wegen sexueller Nötigung hatte sich heute ein 63 Jahre alter Berufskraftfahrer aus Sachsen. Der verheiratete Vater von zwei Kindern soll am 12. November vorigen Jahres die 19-jährige Mitarbeiterin der Esso-Tankstelle an der A 44 Richtung Kassel in Holzwickede bedrängt haben.

Die Anklage wirft dem Lkw-Fahrer vor, der 19-jährigen im Verlauf einer zunächst unverfänglichen Unterhaltung zunächst über die Oberschenkel und den Bauch gestreichelt und dann auch an ihre Brüste begrapscht zu haben.  Außerdem soll er der jungen Frau, die auf einem Hocker saß und eine Zigarette rauchte, gesagt haben: „Du solltest aufhören zu rauchen oder warum denkst Du, haben Frauen braune Nippel.“

Der Anklage räumte den Tathergang und auch den Nippel-Spruch ein. Dieser sei jedoch eher scherzhaft gemeint gewesen. Sexuell belästigt habe er die Frau nicht. „Ich habe sie nicht berührt“, beteuerte der Angeklagte. Er sei am Tattag insgesamt zweimal in der Tankstelle gewesen, um eine Bockwurst zu essen. Beim ersten Mal habe ihn die Mitarbeiterin auf seinen sächsischen Dialekt angesprochen. Danach sei beim Verlassen der Tankstelle besagter Spruch gefallen.  „Dass man vom Rauchen schwarze Nippel bekommt, hat meine Frau immer zur mir gesagt.“ Danach habe er sich zum Schlafen in seinen Lkw gelegt. Beim Verlassen der Tanke habe ihm Mitarbeiterin sogar noch eine „Gute Nacht“ und „Schlafen Sie schön“ gewünscht.

Angeklagter leugnet Übergriff

Etwa zwei Stunden später sei er dann noch einmal in den Verkaufsraum der Tankstelle gegangen, um erneut eine Wurst zu essen. „Da hat es gar kein Gespräch mehr gegeben.“ Gegen 19 Uhr habe dann die Polizei ans Fenster seines Lkw geklopft und ihn geweckt.  „Ich wollte auch gleich mit der Polizei in den Verkaufsraum für eine Gegenüberstellung, um die Sache auszuräumen“, so der An geklagte. „Doch das wollten die Beamten nicht. Ich sollte meine Pause zu Ende machen und dann  weiterfahren.“

Auch wenn sich der Verlauf des Geschehens weitgehend mit der Aussage der Mitarbeiterin heute im Zeugenausstand weitgehend deckte. In den entscheidenden Punkte stellte die junge Frau den Sachverhalt doch anders dar: Der Lkw-Fahrer sei als normaler Kunde gekommen. „Klar, dass man sich da auch mal unterhält.“  Doch dann habe der Angeklagte im Verlaufe des Gesprächs plötzlich ihre Brüste gestreichelt und sie auf das Rauchen und ihre Nippel angesprochen. „Als das passierte, war leider kein anderer Kunde da. Ich war total geschockt und habe mich sehr unwohl gefühlt.“

Auf Nachfrage von Richter Jörn Granseuer, warum sie nicht sofort die Polizei gerufen habe, als der Angeklagte weg war, erklärte die Zeugin: „Ich dachte, er wäre schon wieder weggefahren.“

Zeugin bricht in Tränen aus

Als sie den Grapscher dann später erneut am Tisch sitzen sah und er wieder mit ihr reden wollte, hätte sie ihm „am liebsten eine runter gehauen“, aus Angst vor seiner Reaktion aber davon abgesehen. Stattdessen habe sie ihre Chefin angerufen, die ihr geraten habe, die Polizei zu holen. Übergriffig sei der Angeklagte nicht wieder geworden. „Aber ich habe mich die ganze Zeit von ihm beobachtet gefühlt.“  Als ein weiterer Kunde den Verkaufsraum betrat, schob die junge Frau diesem einen Zettel zu, mit dem sie ihn bat, festzustellen, welchen Lkw der Angeklagte fährt.

Wie sehr der Vorfall die 19-Jährige mitgenommen hat, zeigte sich auch heute im Zeugenstand, als die junge Frau bei der Befragung durch den Verteidiger, der genau wissen wollte, wo und wie die Berührung durch seinen Mandaten stattgefunden habe,  in Tränen ausbrach und die Verhandlung kurz unterbrochen werden musste.

Zuvor hatte die Staatsanwältin die Aussage der Zeugin als absolut glaubwürdig bezeichnet und darauf hingewiesen, dass unabhängig von der Berührung des Busens der Zeugin allein schon die keineswegs scherzhafte gemeinte Anspielung auf ihre Nippel eine sexuelle Belästigung gewesen sei. Die Anklagevertreterin forderte deshalb eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a‘ 50 Euro für den Angeklagten, wobei die Höhe der Tagessätze durch das Einkommen des Angeklagten bestimmt wird.  

Richter hält Zeugin für glaubwürdig

Der Verteidiger sah dagegen durchaus Widersprüche in der Aussage der Zeugin. Vor allem sei nicht nachvollziehbar, warum die Zeugin nicht sofort die Polizei gerufen habe. „Dazu hätte sie doch jederzeit die Möglichkeit gehabt.“ Darum habe er erhebliche Restzweifel und komme nur ein Freispruch in Betracht.

Richter Jörn Granseuer schloss sich mit seinem Urteil von 1.500 Euro Geldstrafe der Forderung der Staatsanwaltschaft an. „Wir haben hier den typischen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht. Die wesentlichen Umstände stimmen überein, nur die Berührung ist strittig. Ich habe allerdings keinen Zweifel,  dass die Zeugin hier den Sachverhalt richtig dargestellt hat“, begründete der Richter sein Urteil. Die Aussage der jungen Frau sei „glaubwürdig und nachvollziehbar“. Die Zeugin habe davon ausgehen müssen, dass jemand, der die Tankstelle verlässt, anschließend auch wegfährt. Dass sie dann nicht mehr sofort die Polizei ruft, sei verständlich. „Abgesehen davon, dass sie zunächst auch unter Schock stand.“  

Der Richter konnte auch keinen Grund erkennen, warum die junge Frau den Angeklagten falsch belasten sollte. „Wenn das die Absicht der Zeugin gewesen wäre, hätte sie den Sachverhalt sicher etwas drastischer geschildert“, so der Richter weiter. Für den Angeklagten spreche, dass er bislang straffrei geblieben sei. Gegen ihn spreche allerdings, dass er sich für seinen Übergriff eine Frau ausgesucht habe, die noch jung und unerfahren ist und nicht mitten im Leben steht.

sexuelle Nötigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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