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Fahrerflucht vom Rewe-Parkplatz: 67-Jährige verliert Führerschein für einen Monat und muss 250 Euro zahlen

Die klassische Fahrerflucht: Nach dem Einkaufen am 8. März des Jahres war die 67-jährige Hausfrau Anna M. mit ihrem Pkw aufgrund eines Fahrfehlers gegen ein parkendes Auto auf dem Rewe-Parkplatz an der Hauptstraße gefahren und hatte dieses erheblich beschädigt. Trotzdem entfernte sich die 67-jährige vom Unfallort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Der von ihr verursachte Schaden wurde anschließen auf mindestens 1.300 Euro beziffert. Doch die Seniorin will nichts von dem Unfall bemerkt haben, wie sie später angab. Ihr Pech: Aufgrund von Zeugenaussagen konnte sie als Fahrerin ermittelt werden. Es erging ein Strafbefehl gegen die Seniorin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort über 375 Euro Geldstrafe und drei Monate Führerscheinentzug.

Erfolgreicher Widerspruch gegen Strafbefehl

Gegen diesen Strafbefehl legte die 67-Jährige Widerspruch ein – und hatte gestern vor dem Amtsgericht Erfolg. Ein Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass die Holzwickederin den Unfall wahrscheinlich gespürt, aber nicht unbedingt gehört haben muss. Da sie jedoch inzwischen ihren Fehler einsieht,  bis dato unbescholten durchs Leben gegangen ist und außerdem ihren herzkranken Mann regelmäßig zum Arzt und zu Behörden fahren muss, hatte Richter Jörg Granseuer ein Einsehen. Er reduzierte die Strafe für die 67-jährige Holzwickederin auf 250 Euro Geldstrafe und einen Monat Führerscheinentzug. Mit den Worten: „Das ist der Gute, den will ich aber so wieder haben“, händigte die Sünderin ihren Führerschein gleich an Ort und Stelle an das Gericht aus.

Fahrerflucht


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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