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Fahren ohne Führerschein: Holzwickeder hat offensichtlich nichts dazu gelernt

Eigentlich hätte sich der 31jährige Holzwickeder heute (11. Oktober) wegen Fahrens ohne Führerschein auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Unna verantworten sollen. Eigentlich. Doch der Angeklagte zog es vor, gar nicht erst vor dem Richter zu erscheinen.

Übrigens nicht zum ersten Mal. Schon einmal, am 23. August, hatte sich der Holzwickeder wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten sollen. Und auch da war er vor Gericht nicht erschienen. In Abwesenheit wurde der Holzwickeder deshalb per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt und mit einer Sperre von acht Monaten belegt worden, bevor er wieder eine Fahrerlaubnis erlangen kann.

Unabhängig davon war der offenbar unverbesserliche 31jährige Angeklagte auch am 8. März dieses Jahres morgens um 6.10 Uhr am Steuer eines Pkw auf der Ruhrtalstraße in Richtung Geisecke von der Polizei erwischt worden.

Mit einem Strafbefehl wurde sein Fernbleiben vor Gericht heute allerdings nicht mehr „belohnt“. Vielmehr wird ein neuer Verhandlungstermin angesetzt, zu dem der 31jährige Angeklagte dann polizeilich vorgeführt wird.

Fahren ohne Führerschein


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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