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Fahren ohne Führerschein: Gläubiger bringt 34-Jährigen auf Anklagebank

Weil er im vergangenen Jahr Auto gefahren sein soll, ohne einen Führerschein zu besitzen, musste sich ein 34-jähriger Holzwickeder heute (7.7.) vor dem Amtsgericht in Unna verantworten. Auf die Anklagebank gebracht hat ihn ein Bekannter, der ihn bei der Polizei anzeigte.

Warum ihn der Bekannt anschwärzte, glaubt der Holzwickeder zu wissen: Der Bekannte sei der Ansicht, dass er ihm etwas Geld schulde.  Mehrfach habe er ihn selbst und auch seine Mutter terrorisiert, um das Geld einzutreiben. Immer wieder habe es im vergangenen Jahr deshalb Reibereien geben, so der Angeklagte.  Schließlich habe der Bekannte ihm gedroht:  „Ich weiß, dass Du schwarz arbeitest und ohne Führerschein Auto fährst. Ich mach‘ Dein Leben kaputt.“

Zum Glück für den Angeklagten, ist es dazu bisher nicht gekommen. Für eine Anzeige wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat es dennoch gereicht.

Zwar gab er  der 34-Jährige heute vor dem Amtsgericht zu, keine Fahrerlaubnis zu besitzen. Allerdings habe er sich auch noch nie hinter das Steuer eines Pkw gesetzt – bis auf eine Ausnahme: Im Vorjahr habe er ein einziges Mal seine damalige Freundin vom Familiengericht in Dortmund mit ihrem Auto abgeholt. „Das war ein Fehler“, räumte der Angeklagte ein. „Aber sie war völlig verzweifelt und hatte mich weinend angerufen.“ Danach habe er nie wieder ihren Wagen genutzt.

Er arbeite wohl schon mal ab und zu Autos auf dem Parkplatz auf. „Aber ich wüsste nicht, dass ich schon mal selbst Auto gefahren bin“, beteuerte der 34-Jährige.

Ich weiß, dass Du schwarz arbeitest und ohne Führerschein Auto fährst. Ich mach‘ Dein Leben kaputt.“

Der Angeklagte zum Motiv des Anzeigenerstatters

„Irgendwann im August“ vorigen Jahres habe er ihn am Steuer eines Autos gesehen, sagte dagegen sein Bekannter heute als Zeuge aus. „Aber er ist auch davor und später noch gefahren. Dafür  gibt auch noch weitere Zeugen“, behauptete der Zeuge. „Der fährt immer mit dem Auto. Das weiß doch jeder in Holzwickede.“ In seiner ersten Aussage bei der Polizei hatte der Bekannte noch erklärt, dass der 34-Jährige ein dunkles, kleines Auto gefahren habe.  Im Zeugenstand heute, meinte er sich genauer zu erinnern, dass es ein dunkler Golf gewesen sei, den der Angeklagte gefahren habe.

Auch die damalige Freundin des Angeklagten sagt heute als Zeugin aus.  Merkwürdig: Sie behauptete, den Angeklagten noch nie am Steuer eines Pkw gesehen zu haben. Auch ihren eigenen Wagen, einen schwarzen Golf, habe der Angeklagte nie in ihrem Beisein gefahren. Auf Nachfrage von Richter Jörg Granseuer erinnerte sich die Zeugin zwar an den Termin beim Familiengericht in Dortmund. Doch habe nicht ihr damaliger Freund sie dort abgeholt, wie dieser kurz zuvor ausgesagt hatte, sondern seine Mutter. Wie sie sich diesen Widerspruch erkläre, wollte der Richter wissen: „Keine Ahnung.“

Zu einem Urteilsspruch kam Richter Jörg Granseuer heute noch nicht. Er vertagte die Verhandlung auf einen noch zu bestimmenden Termin, weil zwei weitere Zeugen gehört werden sollen. Weil die beiden bereits heute zu der Verhandlung vorgeladen, aber unentschuldigt nicht erschienen waren, setzte der Richter ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils 150 Euro ersatzweise Ordnungshaft gegen sie fest. Außerdem müssen die beiden die durch ihr Fernbleiben heute entstandenen Kosten tragen.

Fahren ohne Führerschein


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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