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Emscherkaserne: Gemeinde will Auflagen für Investoren erheblich aufweichen

Die ursprünglichen Vorgaben für Investoren zur Bebauung sollen erheblich aufgeweicht werden: die Emscherkaserne an der Sölder Straße. (Foto: P. Gräber – Emscherblog.de)

Die Kritiker der geplanten Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Emscherkaserne haben es schon immer gesagt: Die Bedingungen der Gemeinde für mögliche Investoren sind „realitätsfern“ und werden deshalb nicht umgesetzt werden können. Was beim Bau der Carolinenbrücke der „Entscheidungsfindungspreis“ war, droht bei der Umwandlung des Kasernengeländes in den Wohnpark Emscherquelle zu den „Entscheidungsfindungsauflagen“ zu werden.

Denn nun sollen die ursprünglichen Kriterien, die noch zum Zeitpunkt der Bürgerbefragung galten, in zwei entscheidenden Punkten aufgeweicht werden. Im Planungs- und Bauausschuss am kommenden Montag (30. Januar) wird die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Beratung vorlegen, die die planerischen Rahmenbedingungen für Investoren weiter konkretisiert und diese Änderungen vorschlägt.

Die beiden wichtigsten „Konkretisierungen“ sind: Der ursprünglich geforderte Verkauf von Grundstücken an junge Familien unter Bodenrichtwert, der auf Drängen der CDU aufgenommen worden war, findet sich in den neuen Vorgaben für Investoren nicht mehr wieder. Nach Ansicht der Verwaltung ist eine solche Auflage „in der Praxis aus mehreren Gründen nicht umsetzbar“. Denn voraussichtlich werden die Endkunden später „schlüsselfertige Häuser erwerben, für die ein Gesamtpreis bestehend aus mehreren Einzelpositionen aufgerufen wird. Auch erscheinen die Auswahl und die Vergabe an ,junge Familien‘ für einen Bauträger nicht praktikabel und wirtschaftlich nicht zumutbar“, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung dazu.

Während diese Änderung eher den Charakter des künftigen Baugebietes betrifft, soll die Gemeinde auf Vorschlag der Verwaltung aber auch auf sehr viel Geld verzichten, um das Baugebiet für Investoren attraktiver zu machen. Denn de facto will die Gemeinde auch noch die Kosten für die geforderte Verkehrserschließung und Regenentwässerung übernehmen bzw. dem Investor erlassen.

Gemeinde soll auch Erschließungskosten „verrechnen“

Zwar sehen auch die neuen von der Verwaltung vorgeschlagenen Richtlinien formal noch vor, dass ein Investor bestimmte Erschließungsmaßnahmen zu übernehmen hat.

Danach soll er konkret:

  • die Sölder Straße zwischen Breiter Weg und Schäferkampstraße ausbauen und in diesen Bereichen zusätzlich je ein Kreisverkehr anlegen. Im Bereich Breiter Weg würde die Gemeinde dem Investor das nötige Grundstück dazu kostenlos überlassen. Sollte weiterer Grunderwerb nötig sein, ginge dieser zu Lasten des Investors.
  • die Schäferkampstraße als Erschließungsstraße für das geplante Wohngebiet ausbauen und einen begleitenden Fuß- und Radweges zwischen Sölder Straße und Margaretenstraße anlegen. Der Ausbau der Schäferkampstraße als Erschließungsstraße von Norden bis zur Einfahrt in das Plangebiet wird dabei als ausreichend angesehen.
  • die Regenentwässerung im Trennsystem mit Einleitung in eine Regenrückhaltung auf dem Plangebiet vornehmen.

CDU unbeeindruckt von Kritik der Bebauungsgegner

Das Kasernengelände aus der Vogelperspektive. (Foto: googlemaps.de)

Allerdings schlägt die Verwaltung auch vor, dass die vom Gemeinderat im September 1997 beschlossene Regelung zu Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Flächenerwerbs, nach der ein Investor 25 Prozent der künftigen Nettobaufläche durch Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde ablöst, nicht zur Anwendung kommt. Oder genauer: Die Verwaltung schlägt vor, dass der Investor diesen Ablösebetrag in Form der genannten Erschließungsmaßnahmen leistet.

Noch ist offen, ob die SPD und CDU als Befürworter der Kasernenbebauung diesen Vorschlägen der Verwaltung folgen und die ursprünglichen Vorgaben weiter aufweichen werden. Die CDU hat sich allerdings schon festgelegt und in einer schriftlichen Stellungnahme vorab erklärt: „Von der Kritik der Bebauungsgegner lässt sich die CDU nicht von ihrer Haltung abbringen: Aus unserer Sicht ist und bleibt die Wohnbebauung die einzig wahre Nachnutzungsmöglichkeit für das Kasernen-Gelände. Selbstverständlich werden wir uns – auch im Rahmen der Ausschusssitzung am kommenden Montag  – weiter für ein attraktives Wohnquartier einsetzen, welches von aufgelockerter Bebauung zu günstigen Preisen geprägt ist“.

Emscherkaserne


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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