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Emscherkaserne: Gemeinde lässt Gültigkeit der 25%-Regel juristisch prüfen

Die Verwaltung prüft, ob ein 20 Jahre alter Ratsbeschluss, nach dem der Gemeinde eine Viertel des künftigen Baulandes auf dem Kasernengelände zusteht, juristisch haltbar ist. (Foto: P. Gräber – Emscherblog.de)

Zuhörern muss die Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstagabend schon etwas seltsam vorgekommen sein: Es ging um einen Antrag des Bürgerblocks, eine Transparenzsatzung zu beschließen, wie sie der Bund der Steuerzahler u.a. für Kommunen empfiehlt. Ziel: das Verwaltungshandeln transparenter machen und Vertrauen beim Bürger schaffen. Unisono erklärten alle Fraktionen daraufhin, wie transparent und bürgerfreundlich ihre Politik und das Handeln der Verwaltung sei. Dies müsse doch nicht eigens noch festgeschrieben werden. Auf Vorschlag der Verwaltung wurde eine Transparenzsatzung abgelehnt. Dabei hätte schon ein Blick auf die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung als Beweis genügt, was von der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit der Politik und Verwaltung zu halten ist.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde dort nämlich die „Anwendung und Umsetzung der sogenannten 25%-Regel bei Vermarktung gemeindeeigener Flächen“ behandelt. Zur Erinnerung: Bei der 25%-Regel handelt es sich um einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 1997, wonach vor der Planung einer neuen Wohnbaufläche (von mehr als 2.600 m2) ein Viertel der künftigen Nettoneubaufläche samt öffentlicher Verkehrs- und Grünflächen an die Gemeinde zu übertragen sind.

Bei der Umwandlung der ehemaligen Emscherkaserne in den Wohnpark Emscherquelle erweist sich dieser alte Ratsbeschluss nun als Hürde bei der Vermarktung. Warum die heikle Frage, ob diese Regel auch bei der Umwandlung des Kasernengeländes gelten soll, plötzlich hinter verschlossenen Türen behandelt wird, ist sachlich nicht zu erklären. Denn alle wichtigen Fakten und Pannen sind längst öffentlich.  Allein die Diskussion ist für die Verantwortlichen im Rathaus hochnotpeinlich.

Ratsbeschluss schon einmal bei Mozartpark angewandt

Tatsächlich wurde im nichtöffentlichen Teil auch nichts besprochen, was unter die Pflicht zur Geheimhaltung fiele. Nach Informationen des Emscherblogs sollte die Verwaltung auf Antrag der FDP darlegen, ob und wie häufig die 25%-Regel in der Vergangenheit schon angewandt wurde. Auch das ist lange bekannt: Zum ersten und bisher einzigen Mal wurde der Ratsbeschluss beim Neubaugebiet Mozartpark umgesetzt:  Die Gemeinde erhielt damals die ersten sechs Häuser als Gegenwert vom damaligen Investor. Beim Neubaugebiet Caroline kam die Regel dagegen nicht zum Tragen, da die Gemeinde Holzwickede selbst Eigentümerin des Baulands war.

Wie verlautet wurde in der nichtöffentlichen Sitzung am Donnerstag die Verwaltung beauftragt, juristisch prüfen zu lassen, ob der 20 Jahre alte Ratsbeschluss noch immer rechtlich haltbar ist. Denn in einigen Kommunen sei eine ähnliche Regelung von den Verwaltungsrichtern schon für nichtig erklärt worden. In vielen anderen Kommunen, etwa in der Nachbarstadt Dortmund, hat eine vergleichbare Regelung allerdings nach wie vor Bestand.

„Wir sehen die 25%-Regel beim Kasernengelände als erfüllt an. Wir können eine ,Kuh‘ schließlich nicht zweimal melken.“

Michael Klimziak, SPD-Fraktionsvorsitzender

Für die Verwaltung und Befürworter des Wohnparks Emscherquelle wäre es wohl die eleganteste Lösung, wenn es die 25%-Regel gar nicht mehr gäbe, nachdem man sie in den Vorgesprächen mit den Investoren schon „vergessen“ hatte zu erwähnen. Das Dilemma, in dem die Gemeinde nun steckt:  Die Grundeigentümer anderer Neubaugebiete wie am Birkenweg oder an der Massener Straße, die unter die 25%-Regelung fallen sollen, dürften bereits sehr aufmerksam verfolgen, wie die Gemeinde bei der Umwandlung des Kasernengeländes agiert.

Findet die 25%-Regel dort keine Anwendung, dürfte ziemlich sicher sein, dass sie auch in ihrem Fall keinen Bestand haben wird. SPD-Fraktionschef Michael Klimziak hat sich deshalb schon früh beeilt, öffentlich zu erklären:  „Wir sehen die 25%-Regel beim Kasernengelände als erfüllt an. Wir können eine ,Kuh‘ schließlich nicht zweimal melken.“

Verwaltung veranschlagt Wert auf rd. 1 bis 1,5 Mio. Euro

Tatsächlich dürfte allen Beteiligten ziemlich klar sein, dass ein Investor für das Kasernengelände neben den ihm gemachten Vorgaben nicht auch noch die rund 1 bis 1,5 Mio. Euro (oder den Gegenwert) nach der 25%-Regel an die Gemeinde überweisen wird. In dieser Höhe hat die Holzwickeder Verwaltung selbst den Gegenwert beziffert und wollte ihn mit der Auflage zur Verkehrserschließung verrechnen, die der künftige Investor übernehmen soll.

Das wäre allerdings ganz und gar nicht im Sinne des Ratsbeschlusses von 1997. Dort heißt es ausdrücklich, dass der Gemeinde mit der 25%-Regel „die Möglichkeit gegeben wird, neues Wohnbauland zu erschließen und für den Wohnungsbau zu angemessenen Konditionen bereit zu halten“. Erklärtes soziales und städtebauliches Ziel sei „öffentlich geförderter (sozialer) Mietwohnungsbau auch für Flächen, die ansonsten wegen zu hoher Bodenpreise hierfür ausscheiden“ sowie „Vergabe preiswerter städtischer Grundstücke für Bauzwecke nach sozialen Kriterien (Einkommen, Anzahl der Kinder o.ä.).“

Ziel der 25%-Regel ist Schaffung preiswerten Baulands

Pikanterweise wäre nach dem alten Ratsbeschluss von 1997 also problemlos möglich, was stattdessen die Verwaltung und Politik dem künftigen Investor als Vorgabe machen wollte:  Bauland im Wohnpark Emscherquelle an junge Familien „unter dem Bodenrichtwert“ abzugeben. Wie erwartet ist diese unsinnige Vorgabe auch prompt unter den Tisch gefallen  — nicht der einzige Rückzieher der Gemeinde bei der Investorensuche.

Statt mit Hilfe des alten Ratsbeschlusses dafür zu sorgen, dass bezahlbare Grundstücke für weniger betuchte Familien auf dem Kasernengelände entstehen können, wollen die Verantwortlichen nun erledigen, was normalerweise Investoren tun: prüfen, ob die „störende“ 25%-Regel juristisch Bestand hat.  Ausgekungelt,  pardon: vorbesprochen, wurde das am Donnerstagabend hinter verschlossenen Türen.

Bei einem solchen Verständnis von Transparenz und Bürgerfreundlichkeit im Rathaus würde tatsächlich auch eine Transparenzsatzung nicht mehr helfen.

Emscherkaserne


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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