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Die Feuerwehr und andere ehrenbamtliche Vereine und Instituitionen sollen von der Schankgebphr bei ihren Veranstaltung befreit werden: Osterfeuer des Löschzuges Opherdicke vor Haus Opherdicke. (Foto: P. Gräber - Emscherblog.de)

Ehrenamtliche werden von Schankgebühren befreit

Die Feuerwehr und andere ehrenbamtliche Vereine und Instituitionen sollen von der Schankgebphr bei ihren Veranstaltung befreit werden: Osterfeuer des Löschzuges Opherdicke vor Haus Opherdicke. (Foto: P. Gräber - Emscherblog.de)
Die Feuerwehr und andere ehrenamtliche Vereine und Institutionen sollen von der Schankgebühr bei ihren Veranstaltung befreit werden: Osterfeuer des Löschzuges Opherdicke vor Haus Opherdicke. (Foto: P. Gräber – Emscherblog.de)

Die Gemeinde Holzwickede wird alle ehrenamtlichen Vereine und auch die Freiwillige Feuerwehr bei deren ehrenamtliche organisierten Veranstaltungen und Festen von den Schankgebühren befreien. So der erklärte Wille der Politik im haupt- und Finanzausschuss am Donnerstagabend, wo ein entsprechender Beschluss einstimmig (bei einer Enthaltung) gefasst wurde.

Begründet wird der Beschluss damit, dass die Fraktionen der Freiwilligen Feuerwehr und anderen ehrenamtlich Tätigen ihre Wertschätzung des Ehrenamtes ausdrücken wollen. Allerdings: Finanzielle geht es eher um „Peanuts“: Gerade einmal knapp 3.000 Euro nimmt die Gemeinde aufs Jahr gesehen von allen Ehrenamtlichen aus dieser Gebühr (pro Veranstaltung 25 Euro) ein.

Finanziell nur „Peanuts“

Dessen ungeachtet wurde lange im Hauptausschuss über den Beschluss diskutiert. Angestoßen hatte die Diskussion die SPD mit ihrem Antrag, zunächst nur die Feuerwehr von der Gebühren zu befreien. Dagegen hatte sich die Verwaltung ausgesprochen, unter anderen mit dem Argument, der Ungleichbehandlung gegenüber den anderen ehrenamtlichen Institutionen. Darauf erweiterte die SPD in der Sitzung ihren Antrag auf Gebührenbefreiung für die Veranstaltungen aller ehrenamtlichen Vereine. Strittig blieb bis zum Schluss allerdings, ob für eine solche Regelung eine Sondersatzung erlassen werden muss, wie es Kämmerer Rudi Grümme erklärte, oder ob die Gemeinde nicht ganz einfach aus Gründen der Billigkeit auf die Erhebung dieser Gebühr verzichten kann.

Genau das soll jetzt noch einmal geprüft werden. Falls es erforderlich sein sollte, muss die Verwaltung eben eine eigene Sondersatzung erstellen, so der Beschluss.

Feuerwehr, Hauptausschuss


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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