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Ehekrieg mit Folgen: Heißblütiger Italiener wegen Körperverletzung vor Gericht

Italienern sagt man gemeinhin nach, dass sie besonders heißblütig sind. Sein sprichwörtliches heißes Blut brachte einen 70-jährigen Italiener auf die Anklagebank des Amtsgerichtes Unna, wo er sich heute (13.8.) wegen Körperverletzung und Bedrohung zu verantworten hatte.

Im Gerichtssaal gab er sich allerdings heute ganz ruhig. Was vermutlich auch daran lag, dass er inzwischen von seiner Ehefrau, in deren Haus in Holzwickede er zuletzt über ein Jahr lang in fortwährendem Streit gelebt hatte, getrennt lebt. In einer Woche werden die beiden nach 34 Jahren endgültig geschiedene Leute sein.

Die beiden Vorfälle, um die es heute ging, ereigneten sich in dem Holzwickeder Haus der Ehefrau, in dem auch noch dessen Sohn aus erster Ehe mit seiner Partnerin lebte, was zu einer erheblichen Vergiftung der ehelichen Atmosphäre beitrug.

Ehefrau gewürgt und bedroht

Im Juni 2014 soll der Angeklagte seine Ehefrau im Streit gewürgt und mit „Ti ammazzo!“ („Ich töte Dich!“) bedroht haben. Ein Jahr später, im Juni 2015, eskalierte wieder einmal ein Ehestreit. Weil sie Kaufinteressenten für ihr Haus erwartete, forderte die Ehefrau ihren auf der Couch liegenden Mann auf, dafür zu sorgen, dass sein Sohn mit dessen Partnerin endlich aus ihrem Haus verschwindet. Der wütende Ehemann warf schließlich eine TV-Fernbedienung nach seiner Frau und traf sie damit am Bauch, was ein Hämatom (Bluterguss) verursacht haben soll. Diesmal rief die Frau Polizei. Die kam zwar, sah aber keine Notwendigkeit, weitere Maßnahmen zu veranlassen, wie das Polizeiprotokoll belegt.

Von Richter Christian Johann zu den Vorfällen befragt, spielte der Angeklagte sie als normale Ehestreitigkeiten herunter.  „Das  Würgen war kein würgen, eher eine Liebkosung“, erklärte der Angeklagte treuherzig den ersten Vorfall vor über einem Jahr. Seine Frau habe ihn damals im Streit „bis aufs Blut gereizt“, so der 70-Jährige. Und ja, er habe auch gesagt, dass er sie umbringen wolle. „Aber das war doch nicht ernst gemeint.“ Wie man das halt so sage in einem heftigen Streit in seiner Beziehung. Was Richter Christian Johann zu der Bemerkung veranlasste: „Ich habe auch mich auch schon mal gestritten, aber noch nie jemanden gewürgt. – Aber ich bin auch kein Italiener.“

Ich habe auch mich auch schon mal gestritten, aber noch nie jemanden gewürgt. – Aber ich bin auch kein Italiener.“

Amtsrichter Christian Johann

Angeklagte bringt „Corpus delicti“ mit in Verhandlung

Zum Beweis für die Harmlosigkeit des zweiten Vorfalles hatte der Angeklagte sogar das Corpus delicti, die TV-Fernbedienung, mit in den Gerichtssaal gebracht. „Die wiegt nur 82 Gramm. Damit habe ich geworfen und ihren Bauch getroffen“, gab der Angeklagte zu. „Der ist gut bestückt. Da kann kein Hämatom entstanden sein.“ Geworfen habe er die Fernbedienung, weil seine Frau plötzlich in den Raum gestürmt kam, als er vom Tennistraining ermattet friedlich auf der Couch lag, und „übelste Beschimpfungen“ gegen ihn ausgestoßen habe.  Nach dem Wurf habe seine Frau die Polizei gerufen. „Ich habe dann ganz ruhig mit den Beamten gesprochen und die haben mich auf der Couch liegen lassen.“

Die Fernbedienung wiegt nur 82 Gramm. Damit habe ich geworfen und ihren Bauch getroffen. Der ist gut bestückt. Da kann kein Hämatom entstanden sein.“

Erklärung des 70-jährigen Angeklagte

An diesem Punkt wollte der Richter die Vorwürfe schon als minderschwer einstufen und das Verfahren einstellen. Zumal sich der Ehekrieg durch die inzwischen vollzogene räumliche Trennung beruhigt hat und wieder „normaler“ Umgang gepflegt wird. Doch die Anklagevertreterin bestand darauf, auch die Ehefrau noch als Zeugin zu den Vorfällen zu hören. Die Ehefrau schilderte den Vorfall, bei dem ihr Mann sie mit dem Unterarm gegen die Wand gedrückt und dabei bedroht hatte, durchaus dramatischer. Sie habe anschließend allerdings nicht die Polizei gerufen, was wohl ein Fehler gewesen sei. „Aber ich habe mir danach Pfefferspray gekauft und mich abends im Zimmer immer eingeschlossen.“  Nach dem weniger schwerwiegenden Wurf mit der TV-Fernbedienung ein Jahr später habe sie dann die Polizei gerufen. Die habe die Sache aber wohl nicht so ernst genommen.

Nach dieser Aussage folgte Richter Christian Johann schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Angeklagte 200 Euro an die Johanniter in Dortmund-Aplerbeck zahlt, wozu er sich nach Rücksprache mit seinem Rechtsbeistand und „unter Protest“ auch bereiterklärt hatte.

Bedrohung, Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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