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Datenschutzbeauftragter: Politik verstößt schon jahrelang gegen geltendes Recht

Bei der Gemeinde Holzwickede scheint man noch immer nicht in der digitalen Welt angekommen zu sein:  Hinweistafel vor dem Rathaus. (Foto: Peter Gräber)
Die Fraktionen haben sich im Haupt- und Finanzausschuss für eine neue Geschäftsordnung zur politischen Arbeit ausgesprochen: Wegweiser vor dem Rathaus. (Foto: Peter Gräber)

Die Gemeinde Holzwickede hat mit ihrer Geschäftsordnung für die Arbeit von Rat und Ausschüsse in den vergangenen Jahren gegen geltendes Recht verstoßen. Mit dieser Erkenntnis überraschte Eric Janzen, der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Holzwickede und der Stadt Unna, heute im Haupt- und Finanzausschuss die Fraktionen. Janzen berichtete dort auf Einladung der Fraktionen, die Klärungsbedarf zur neuen Geschäftsordnung hatten.

Die Fraktionen glaubten sich in ihrer praktischen politischen Arbeit durch die neue Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes behindert, nach der sachkundige Bürger aus Gründen des Datenschutzes von nichtöffentlichen Angelegenheiten auszuschließen sind. Der Datenschutzbeauftragte stellte heute allerdings klar, dass dies bisher auch schon so gewesen sei. Durch die neue Mustergeschäftsordnung werde jetzt jedoch erstmals konkretisiert, dass sachkundige Bürger und andere Nichtmitglieder nicht grundsätzlich von nichtöffentlichen Angelegenheiten und Sitzungen auszuschließend sind, sondern nur wenn diese nicht in ihren Aufgabenbereich fallen.  Die neue Geschäftsordnung schränke die Arbeit der sachkundigen Bürger also nicht ein, wie die Fraktionen vermuteten, sondern erlaube erstmals sachkundigen Bürgern unter bestimmten Voraussetzungen an nichtöffentlichen Sitzungen teilzunehmen.

Verpflichtung zur Verschwiegenheit für Fraktionsarbeit

Für die praktische politische Arbeit empfahl der Datenschutzbeauftragte folgende rechtskonforme Lösung: Für die Arbeit in den Fraktionen sollten sachkundige Bürger zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Dann können sachkundige Bürger auch an allen nichtöffentlichen Angelegenheiten mitarbeiten. Die bisher übliche Verpflichtung für die Ausschussarbeit reicht allerdings dafür nicht aus. Die Verpflichtung ist auch nur durch den Bürgermeister möglich und muss zudem gesondert vorgenommen werden.

Für die Ausschussarbeit muss die Verwaltung künftig darauf achten, dass die grünen (nichtöffentlichen) Vorlagen nur an sachkundige Bürger übermittelt werden, die auch Mitglied des jeweiligen Fachausschusses sind.

Da der Datenschutzbeauftragte ebenfalls deutlich machte, dass die Fraktionen gar keine andere Wahl haben, als die neue Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes anzunehmen,  stimmten alle Fraktionen heute, wenn auch mit Bauchschmerzen, zu. Praktische Auswirkungen dürfte die neue Geschäftsordnung aber ohnehin kaum haben, wie Friedhelm Klemp bemerkte: „Denn ich glaube nicht, dass es sehr viele sachkundige Bürger gibt, die Ausschüsse besuchen, die nicht in ihren Aufgabenbereich fallen.“

Ausschuss lehnt Doppelhaushalt ab

Im weiteren Verlauf der Sitzung sprachen sich die Fraktionen dann heute auch gegen die Einführung eines Doppelhaushaltes aus. Die FDP hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, weil ihrer Meinung nach mit einer Haushaltsplanung über einen Zeitraum von zwei Jahren Kosten und Ressourcen im Rathaus gespart werden können. So müssten die Haushaltsklausuren der Parteien etwa nur noch alle zwei Jahre stattfinden.

Für die Verwaltung hatte sich Kämmerer Rudi Grümme allerdings aktuell gegen einen Doppelhaushalt ausgesprochen. Grundsätzlich wollte er eine solche Zweijahresplanung aber in den nächsten Jahren nicht ausschließen. Dieser Empfehlung der Verwaltung folgte der Ausschuss mehrheitlich und lehnte den Doppelhauhalt gegen die Stimmen der Grünen und FDP ab.

Datenschutz, Geschäftsordnung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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